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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

weltweiten GSM-Standards:<br />

• Es erfolgt keine gegenseitige Authentifizierung zwischen Mobilfunktelefon und Basisstation.<br />

Eine Authentifizierung des Mobilfunktelefons geschieht erst nach Weiterreichen<br />

der Identifikationsdaten des Mobilfunktelefons an eine im Mobilfunknetz "weiter innen"<br />

liegende Schaltzentrale (MSC, Mobile Switching Center). Das Mobilfunknetz und seine<br />

Komponenten authentifizieren sich dem Mobilfunktelefon gegenüber überhaupt nicht,<br />

d.h. der Benutzer muß darauf vertrauen, mit seinem Mobilfunknetz über dessen Komponenten<br />

verbunden zu sein.<br />

• Ob eine verschlüsselte Kommunikation erfolgt oder nicht, hängt technisch gesehen aus-<br />

schließlich vom Mobilfunknetz, d.h. von der betreffenden Basisstation, ab. Dieses entscheidet,<br />

ob kryptiert wird oder nicht und "weist" das Mobilfunktelefon entsprechend an.<br />

Eine Einflußnahme durch den Mobilfunkteilnehmer ist nicht gegeben, eine Anzeige am<br />

Mobilfunktelefon "verschlüsselt/unverschlüsselt" ist nicht vorhanden. Nach Angaben der<br />

Netzbetreiber ist dies in dieser Form wegen der unterschiedlichen nationalen Regelungen<br />

zur Verwendung kryptografischer Methoden in Europa erforderlich und in der Bundesrepublik<br />

selbst soll die Kommunikation üblicherweise verschlüsselt erfolgen.<br />

Wie im Arbeitspapier "Datenschutzfreundliche Technologien in der Telekommunikation" festge-<br />

stellt wird, lagen die vorrangigen Zielsetzungen beim Aufbau der Mobilfunknetze in der Erbringung<br />

der geforderten Leistungen und in der funktionsgerechten Steuerung und Überwachung<br />

aller Aktivitäten für den Betreiber. Datenschutzfreundliche Techniken und mehrseitige Sicherheit<br />

haben bei der Systementwicklung keine Rolle gespielt. Nunmehr obliegt es den Betreibern,<br />

in geeigneter Form nachzubessern und es obliegt den Benutzern, derartige Nachbesserungen zu<br />

fordern.<br />

Auf meine Nachfragen bei bayerischen Sicherheitsbehörden wurde erklärt, daß der IMSI-Catcher<br />

dort nicht eingesetzt wird.

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