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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

von der Staatsanwaltschaft bei Wegfall des Tatverdachts entsprechend unterrichtet wurde.<br />

Geprüft habe ich 211 Datenspeicherungen bei verschiedenen bayerischen Polizeidienststellen<br />

und 4 Datenspeicherungen, die mir aufgrund von Eingaben bekannt geworden waren. Die Prüfung<br />

ergab folgendes:<br />

• Statt der in der Pressemeldung genannten 800.000 Personendatensätze waren im Krimi-<br />

nalaktennachweis der bayerischen Polizei tatsächlich 1,31 Millionen Personendatensätze<br />

gespeichert. Im Vergleich entspricht das 10,8% der Wohnbevölkerung <strong>Bayern</strong>s und<br />

liegt damit weit über dem Durchschnitt von 5,93 % in den Ländern. Nach Berlin (16,5%)<br />

bedeutet das die prozentual zweithöchste Speicherung in der Bundesrepublik Deutsch-<br />

land.<br />

• Von den 215 geprüften Fällen waren 149 im KAN bzw. in der Kriminalakte mit personenbezogenen<br />

Daten gespeichert. Bei 16 der gespeicherten Fälle (10,7 %) war der Tatverdacht<br />

entfallen bzw. konnte m.E. kein Tatverdacht von ausreichender Substanz festgestellt<br />

werden, der eine Weiterspeicherung trotz Einstellung des Strafverfahrens durch<br />

die Staatsanwaltschaft gerechtfertigt hätte.<br />

• In 5 der obengenannten 16 Fälle unterließ die Staatsanwaltschaft die auch nach Auffas-<br />

sung des Staatsministeriums der Justiz gebotene Mitteilung, daß der Tatverdacht entfallen<br />

ist. In 2 weiteren Fällen führte die Mitteilung bei der Polizei nicht zur Löschung. Auch in<br />

den restlichen 9 Fällen war ein Tatverdacht von ausreichender Substanz nicht mehr gegeben<br />

war. Die Speicherungen blieben gleichwohl bestehen.<br />

• In etwa 30 von 149 Fällen fehlte die Mitteilung der Staatsanwaltschaft über den Verfah-<br />

rensausgang in der Kriminalakte der Polizei, bzw. war das Formblatt mit dem die Mitteilung<br />

erfolgt, nicht ausgefüllt. Das sind etwa 20 % der geprüften Fälle.<br />

Das Ergebnis meiner Prüfung bewerte ich wie folgt:

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