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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

fertigt werden. Auch die behandelten Sitzungsgegenstände werden häufig personenbezogene<br />

Angaben von Antragstellern und Eingabeführern enthalten, die über eine Einstellung<br />

der Sitzungsniederschriften in das Internet wesentlich leichter von Dritten weltweit<br />

gesammelt und ausgewertet werden können, als bisher mit der Bekanntgabe über ein herkömmliches<br />

Medium. Dies zeigt, daß die Veröffentlichung im Internet mit einer neuen<br />

Qualitätsstufe des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden<br />

ist.<br />

Bei einer Einspeisung von Daten aus Niederschriften über öffentliche Gemeinderatssitzungen<br />

in das Internet bestehen auch Gefahren für die Datensicherheit. Es kann nicht sichergestellt<br />

werden, daß jederzeit die vollständigen und unverfälschten Daten auf dem<br />

Internet-Server zum Abruf bereitgehalten werden. Es besteht die Gefahr, daß die auf dem<br />

Internet-Server gespeicherten Daten verändert, zumindest teilweise unterdrückt oder ge-<br />

löscht werden. In diesem Zusammenhang können auch haftungsrechtliche Fragen nicht<br />

ausgeschlossen werden, die auf eine Gemeinde bei einer amtlichen Veröffentlichung oder<br />

einer Veröffentlichung mit Zustimmung zukommen könnten.<br />

Die Gemeinden müssen bei ihrer Entscheidung, ob sie Niederschriften im Internet veröffentlichen,<br />

diese Risiken berücksichtigen. Das Innenministerium hat auf meine Bitte hin<br />

die nachgeordneten Behörden mit Rundschreiben darauf hingewiesen.<br />

8.10 Akteneinsicht durch ein Stadtratsmitglied und Weitergabe personenbezogener Daten<br />

an die Presse<br />

Ein Ehepaar hat mich um datenschutzrechtliche Überprüfung der Einsichtnahme eines Stadtratsmitglieds<br />

in die die Petenten betreffenden Vergabe- und Sanierungsakten der Stadt und der<br />

Weitergabe personenbezogener Daten aus diesen Akten an die Presse gebeten. Der Eingabe lag<br />

folgender Sachverhalt zugrunde.<br />

Ein Stadtratsmitglied, das in seiner Funktion als Mitglied des Bauausschusses Vergabelisten erhalten<br />

hatte, nahm im Stadtplanungsamt Einsicht in die die Petenten betreffenden Vergabe- und<br />

Sanierungsakten. Seine Feststellungen aus der Akteneinsicht faßte das Stadtratsmitglied in einem<br />

Schreiben an den Oberbürgermeister zusammen. In dem Schreiben, das das Stadtratsmitglied

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