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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

stands.<br />

Als Schwerpunktaufgabe und Regelmaßnahme von Sozialhilfe-Ermittlern muß die verdeckte<br />

Personenbeobachtung ausscheiden. Die "Beschattung" als massiver Eingriff in das<br />

Recht auf informationelle Selbstbestimmung führt regelmäßig auch zu zusätzlichen Erkenntnissen<br />

aus der Privatsphäre der Betroffenen, die nicht Gegenstand der Ermittlungen<br />

sind. Die Betroffenen sind der Beschattung entsprechend deren Zielsetzung wehrlos ausgeliefert.<br />

Eine der Schwere des Eingriffs entsprechende normenklare Befugnis zur Beschattung<br />

enthält das SGB X nicht. Eine verdeckte Beobachtung auf der Grundlage der<br />

allgemeinen Datenerhebungsbefugnis nach § 67 a SGB X ist regelmäßig unzulässig. Den<br />

Einsatz von "Sozialhilfe-Detektiven" mit dem Aufgabenschwerpunkt Personen-<br />

Observierung halte ich daher für unzulässig.<br />

6. In allen Fällen des Einsatzes von Sozialhilfe-Ermittlern ist eine Notiz über Anlaß und<br />

Zweck des Einsatzes, über die Legitimation gegenüber Betroffenen und über ihnen er-<br />

teilte Belehrungen sowie über Verlauf und Ergebnis des Einsatzes notwendig, die zum<br />

Sozialhilfe-Akt genommen werden soll. Bei formularmäßiger Vorbereitung solcher Notizen<br />

dürfte sich der Aufwand für die Aktenvermerke in Grenzen halten. Diese Dokumentationen<br />

erachte ich für wesentlich, da sie die Datenschutzkontrolle solcher Erhebungen<br />

und die Aufsichtsführung durch die Sozialhilfeverwaltung ermöglichen. Außerdem be-<br />

darf es dieser Notizen zur Erteilung von Auskunftsansprüchen der Betroffenen nach § 83<br />

SGB X.<br />

Die soeben dargelegten Gesichtspunkte habe ich auch dem Bayerischen Landkreistag, dem<br />

Bayerischen Städtetag und dem Verband der Bayerischen Bezirke zugeleitet mit der Bitte, aus<br />

der Sicht der kommunalen Praxis dazu Stellung zu nehmen. Der Bayerische Städtetag hat sich<br />

grundsätzlich gegen den Einsatz von sog. "Sozialhilfe-Ermittlern mit quasi detektivischen Aufgaben"<br />

ausgesprochen. In diesem Sinne hat sich auch der Verband der Bayerischen Bezirke geäußert.<br />

Beide Gremien vertreten hierzu u.a. die Auffassung, daß dem Sozialhilfemißbrauch durch<br />

Prävention im Sinne einer intensivierten Sachbearbeitung mit noch besser ausgebildetem Personal<br />

vorgebeugt werden sollte, und verweisen auch auf die Befugnisse zum Datenabgleich nach

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