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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Reaktion des Systems auf Fehlversuche<br />

Nach mehrmaliger (höchstens fünfmaliger) mißbräuchlicher oder ungültiger Anmeldung im<br />

Netzwerk in ununterbrochener Reihenfolge muß bei allen Clients der Anmeldedialog abgebrochen<br />

und das entsprechende Endgerät "out of service" gesetzt bzw. die betreffende Benutzerkennung<br />

gesperrt werden. Den Ursachen für fehlerhafte Anmeldeversuche ist nachzugehen, damit<br />

Vorsorge gegen etwaige Wiederholungsfälle getroffen werden kann.<br />

Entsorgung von Festplatten<br />

Für die Wartung von Festplatten außer Haus müssen zusätzliche Regelungen getroffen werden,<br />

in denen die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. physikalisches Löschen der Daten bzw.<br />

Vernichtung der Datenträger) beschrieben sind. Auch die Einschaltung von Subunternehmern<br />

und die Weitergabe der Datenträger ins Ausland (ob überhaupt und gegebenenfalls unter wel-<br />

chen Bedingungen) müssen geregelt werden.<br />

Katastrophenvorsorge<br />

Jede datenverarbeitende Stelle (unabhängig von ihrer Größe) muß ein detailliertes Backup-<br />

Konzept in Form eines Notfallhandbuches für den Katastrophenfall erstellen, damit die Dauer<br />

des Ausfalls der EDV bei einem Notfall minimalisiert wird. Insbesondere sollte die Trennung<br />

der zentralen Netzverteilung von den Rechnern (Servern) und die Aufstellung von Ersatzservern<br />

in einem eigenen Brandabschnitt bedacht werden.<br />

Ich möchte auch auf die in den vorherigen Tätigkeitsberichten aufgeführten Maßnahmen zur<br />

Mängelbeseitigung (z. B. Absicherung von Server- und Netzverteilungsräumen, revisionsfähige<br />

Dokumentation der Zugriffsberechtigungen, Paßwortvergabe und -änderung durch den Anwender,<br />

Protokollauswertung, Deaktivierung von Modems außerhalb der Benutzung, Bestellung und<br />

Einbindung eines internen Datenschutzbeauftragten, Führen eines Anlagen- und Verfahrensverzeichnisses)<br />

hinweisen, weil diese noch nicht in dem gebotenen Maße bekannt sind.

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