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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

4. Es ist zur Aufgabenerfüllung regelmäßig nicht erforderlich, daß der Behördenleiter<br />

alle von verschiedenen Dienststellen über denselben Bürger gespeicherten Daten<br />

kennt.<br />

Im Zusammenhang mit der Frage der Einrichtung von Online-Zugriffen für Behördenleiter<br />

auf Dateien mit personenbezogenen Daten muß generell berücksichtigt werden, daß<br />

damit das Recht der betroffenen Personen auf informationelle Selbstbestimmung in besonderer<br />

Weise berührt sein kann. Einmal, weil damit der Kreis der Personen, die die erhöhte<br />

Verfügbarkeit der Daten in der automatisierten Datei nutzen können, um Personen<br />

erweitert wird, die in die laufende Arbeitsabwicklung des jeweiligen Amts oder Sachgebiets<br />

normalerweise nicht eingebunden sind. Zum anderen, weil für den Behördenleiter<br />

ein Direktzugriff auf Bürgerdaten aus verschiedenen Bereichen (z.B. in einer Gemeinde<br />

aus Steuer- und Sozialdaten, aus Dateien des Ordnungsamtes oder des Melderegisters)<br />

möglich wäre. Je nach Umfang der Automatisierung in der Verwaltung könnte dies dazu<br />

führen, daß damit ein recht weitgehendes Datenprofil bestimmter einzelner Einwohner<br />

abrufbar wäre. Es ist zur Aufgabenerfüllung des Behördenleiters aber regelmäßig nicht<br />

erforderlich, daß dieser alle von verschiedenen Dienststellen über denselben Bürger gespeicherten<br />

Daten - und das auch noch im Direktzugriff - kennt.<br />

5. Sicherheitsanforderungen bei Online-Zugriffen von zu Hause aus<br />

Soweit ein Online-Zugriff von zu Hause aus nach Vorstehendem zulässig wäre (eingeschränkt<br />

auf die zur konkreten Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten), sind folgende<br />

Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:<br />

• Absicherung des Wählleitungszugangs (wohl über ISDN-Verbindung) gegen unberechtigte<br />

Eindringlinge in das Computersystem der Verwaltungsgemeinschaft<br />

• Absicherung des Online-Zugriffs durch Benutzerkennung und Paßwort

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