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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Die Erfassung eines Betroffenen unter der Kategorie "B" ist m.E. nur zulässig, soweit der o.g.<br />

Status tatsächlich vorliegt. Dies ist insbesondere dann nicht mehr der Fall, wenn sich aufgrund<br />

der Mitteilung des Verfahrensausgangs durch die Staatsanwaltschaft oder aus sonstigen Gründen<br />

ergeben hat, daß der Tatverdacht gegen einen Beschuldigten, Tatverdächtigen oder Betroffenen<br />

entfallen ist, deshalb auch ggf. vorhandene Speicherungen im Kriminalaktennachweis (KAN) zu<br />

löschen sind (vgl. 5.3.1). Mit der Weiterspeicherung einer nunmehr unverdächtigen Person unter<br />

der "B"-Kategorie (Beschuldiger etc.) wird der Betroffene in unzumutbarer und unzulässiger<br />

Weise belastet, auch wenn die Speicherungen insbesondere nur internen Zwecken dient, sie sich<br />

aber im künftigen Verhalten der Polizei gegenüber dem Betroffenen negativ auswirken kann. Bei<br />

meiner Prüfung verschiedener Polizeidienststellen habe ich festgestellt, daß die vorgeschriebene<br />

Umschreibung von "B" auf "Z"-Personalie in zahlreichen Fällen nicht erfolgt ist. Die Verpflich-<br />

tung ist in der für den Kriminalaktennachweis (KAN) und die Datei PSV ergangenen Errichtungsanordnung<br />

PFAD (vgl. 17. Tätigkeitsbericht Nr. 5.7) festgelegt, die von der Polizei zu be-<br />

achten ist. Auf meine Feststellungen habe ich die betroffenen Polizeidienststellen hingewiesen<br />

und zur Beachtung aufgefordert.<br />

5.3.2.2 Schlagwortvergabe in der Datei PSV<br />

In der Datei PSV können zu einem erfaßten Ereignis ein oder mehrere Schlagworte vergeben<br />

werden. Diese dienen der Polizei als zusätzlicher Hinweis auf die Art des Ereignisses oder als<br />

zusätzliche Information zu den erfaßten Personen für künftiges Einschreiten und als zusätzliches<br />

Recherchekriterium. Etwa 200 Schlagworte stehen zur Verfügung. Bei einer Polizeidirektion<br />

habe ich überprüft ob verschiedene von mir ausgewählte Schlagworte korrekt, insbesondere zutreffend<br />

vergeben wurden. Bei meiner Überprüfung der Vergabe des Schlagwortes AFPE (Auffällige<br />

Person) habe ich festgestellt, daß bei 5 von 10 Speicherungen das Schlagwort unzutreffend<br />

vergeben wurde. Die offizielle Definition des Schlagworts lautet: "Feststellungen im Rahmen<br />

der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung ohne konkreten Tatverdacht". Das Schlagwort<br />

wurde u.a. aber vergeben, zu einer Frau, die aufgrund einer Bauchspeicheldrüsenerkrankung<br />

einen Schwächeanfall erlitten hatte, zu zwei betrunkenen Personen, die beide für kurze Zeit in<br />

polizeilichem Gewahrsam waren und zu zwei Personen, die einen Suizidversuch unternommen

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