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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

hatten.<br />

Nachdem trotz internen Gebrauchs der Datei PSV eine Belastung der Gespeicherten durch die<br />

Eintragung "Auffällige Person" zu befürchten ist, insbesondere bei deren erneuten Kontakten mit<br />

der Polizei, halte ich es für unbedingt erforderlich, die entsprechenden Schlagworte nur anhand<br />

der offiziellen Definition bei zutreffenden Sachverhalten zu vergeben. Bei meiner Prüfung stellte<br />

ich jedoch erhebliche Defizite bei der Kenntnis der Bedeutung verschiedener Schlagworte fest.<br />

Die betroffene Polizeidirektion hat auf meine Aufforderung entsprechende Schulungsmaßnahmen<br />

zum Ausgleich dieser Defizite vorgenommen und die unzutreffenden Speicherungen berichtigt.<br />

5.3.3. Schengener Informationssystem (SIS)<br />

Aufgrund des Schengener Übereinkommens und des Durchführungsübereinkommens (SDÜ)<br />

hierzu wurde durch die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsparteien<br />

und die Einführung des Grundsatzes der einmaligen Kontrolle bei der Einreise in den Schengener<br />

Raum als Ausgleichsmaßnahmen u.a. das Schengener Informationssystems (SIS) eingeführt.<br />

Von den Vertragsparteien werden u.a. Daten zu Personen gespeichert, die von der Polizei gesucht<br />

oder überwacht werden, vermißte Personen oder Personen, die in Gewahrsam zu nehmen<br />

sind, insbesondere Minderjährige sowie Personen, denen die Einreise in das Schengener Ho-<br />

heitsgebiet zu verweigern ist oder, deren Identität mißbräuchlich von anderen Personen verwendet<br />

wird. In <strong>Bayern</strong> ist das SIS über das Informationssystem der Bayerischen Polizei (IBP) erschließbar.<br />

So können über dieses System sowohl der Kriminalaktennachweis (KAN) wie auch<br />

das Schengener Informationssystem (SIS) abgerufen werden. Die Voraussetzungen für die Speicherung<br />

der personenbezogenen Daten sind im Schengener Durchführungsübereinkommen<br />

(SDÜ) geregelt. Bei meiner Überprüfung einer Datenspeicherung im SIS aufgrund einer Bürgereingabe<br />

habe ich festgestellt, daß die Speicherung der Ausschreibung des Betroffenen zur Einreiseverweigerung<br />

den Voraussetzungen des SDÜ bezüglich der Dauer des illegalen Aufenthalts<br />

nicht entsprach. Das betreffende Polizeipräsidium hat die Speicherung auf meine Aufforderung<br />

hin unverzüglich gelöscht. Die betroffenen Polizeidienststellen wurden vom Polizeipräsidium

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