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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

7.2.3 Aufbau eines zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters auf Bundesebene<br />

(ZStV)<br />

In meinem 16. Tätigkeitsbericht (Nr. 7.2.2) habe ich über das mit dem Verbrechensbekämp-<br />

fungsgesetz geschaffene staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister beim Bundeszentralregister<br />

berichtet. Der Sachstand stellt sich aktuell wie folgt dar:<br />

Die Inbetriebnahme des ZStV soll planmäßig zum 01.01.1999 erfolgen. Ebenfalls für Anfang<br />

1999 wird die Anbindung der bayerischen Staatsanwaltschaften an das ZStV angestrebt. Bis dahin<br />

muß allerdings das Datenverarbeitungssystem SIJUS-Straf-StA programmtechnisch angepaßt<br />

werden.<br />

Das Sicherheitskonzept als Teil der aufgrund der Errichtungsanordnung erlassenen technisch-<br />

organisatorischen Leitlinien des ZStV sieht grundsätzlich eine Verschlüsselung bei der Datenübertragung<br />

vor. Es ist allerdings damit zu rechnen, daß für eine Übergangsphase Datenüber-<br />

mittlungen ohne Verschlüsselung vorgenommen werden, da erst der laufende Pilotierungsversuch<br />

der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für IT in der Bundesverwal-<br />

tung beim Bundesinnenministerium die grundsätzliche Eignung des vorgesehenen Verschlüsselungsverfahrens<br />

für das ZStV erproben will.<br />

7.2.4 Automation der Aufgaben der Vollzugsgeschäftsstelle und Einrichtung eines Informationssystems<br />

über Gefangenendaten (ADV-Vollzug)<br />

Derzeit entwickelt die Justiz ein Verfahren zur Automation der Aufgaben der Vollzugsgeschäftsstelle<br />

und der Einrichtung eines Informationssystems über Gefangenendaten. Das Verfahren umfaßt<br />

zunächst Personal, Vollstreckungs- und Termindaten. Die Daten des bisherigen Personalblatts<br />

(A-Bogen) werden erfaßt und gepflegt; Übersichten und Statistiken aus dem vorhandenen<br />

Datenbestand sollen ermöglicht werden. So ist es beispielsweise möglich, eine Liste aller<br />

Gefangenen mit sogenannten "Sicherheitsvermerken" auszudrucken. Daneben sind Programme<br />

vorgesehen, die die Verwaltung der Termine des Vollzugsplans, der Vollzugsformen, von Arbeitszuweisungen,<br />

besonderer Sicherungsmaßnahmen, von Abwesenheiten, von Lockerungsvorgaben<br />

oder Disziplinarmaßnahmen sowie von Besuchsdaten ermöglichen.

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