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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

5.3.2 Datei polizeiliche Sachbearbeitung/Vorgangsverwaltung-Verbrechensbekämpfung<br />

(PSV)<br />

Die Datei PSV ist ein elektronisches Datenverarbeitungssystem, das in erster Linie regional begrenzt<br />

bei den sog. Basisdienststellen, insbesondere bei den Polizeiinspektionen geführt wird.<br />

Mit ihr wurden die dort vormals manuell geführten Anzeigetagebücher und Neuigkeitsbögen<br />

abgelöst. Sie dient insbesondere dem Nachweis und dem Auffinden des zu einem polizeilich<br />

relevanten Ereignis angefallenen Schriftverkehrs für einen angemessenen Zeitraum, der zeitlich<br />

befristeten Dokumentation polizeilicher Maßnahmen, der Information der Polizeibeamten über<br />

die in ihrem Zuständigkeitsbereich angefallenen Ereignisse - insbesondere im Hinblick auf den<br />

durch den Schichtbetrieb bedingten fortlaufenden Wechsel der Beamten - und ist Grundlage für<br />

die Bearbeitung von Beschwerden, Eingaben, Anträgen und Anfragen.<br />

Erfaßt werden insbesondere auch bestimmte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die als "Fälle<br />

geringerer Bedeutung" (vgl. Nr. 5.3.1.5) im Kriminalaktennachweis (KAN) nicht gespeichert<br />

werden dürfen.<br />

In der Datei PSV werden die Eckdaten zu einem polizeilich relevanten Ereignis erfaßt, wie z.B.<br />

das Aktenzeichen, Bezeichnung des Ereignisses, Ereignisort und -zeit sowie die daran beteiligten<br />

Personen. Zum Zwecke der Vorgangsverwaltung und Dokumentation beträgt die regelmäßige<br />

Speicherungsdauer 5 Jahre.<br />

5.3.2.1 Personenkategorien in der Datei PSV<br />

In der Datei PSV werden die Personalien von den an einem Ereignis beteiligten Personen in zwei<br />

verschiedenen Personenkategorien erfaßt. Die Personenkategorie "B" bezeichnet Beschuldigte,<br />

Tatverdächtige, Beteiligte an einer Ordnungswidrigkeit oder Betroffene polizeilicher Maßnahmen.<br />

Die Kategorie "Z" bezeichnet Zeugen und ist in weitere Kategorien, wie Geschädigte, Mitteiler,<br />

Anzeigeerstatter usw. untergliedert.

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