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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

sungsschutz nicht feststellen konnte und es deshalb erneut um Stellungnahme gebeten habe.<br />

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, daß die Datenspeicherungen<br />

zum MWG ‘92 nochmals überarbeitet wurden. Die zur Aufgabenerfüllung noch erforderlichen<br />

Informationen seien zusammengefaßt, das übrige Material vernichtet worden. Nach<br />

Auffassung des Landesamtes für Verfassungsschutz dient die Vorhaltung der verbliebenen Datenspeicherungen<br />

der notwendigen Dokumentation des Ablaufs des MWG ‘92, der im Vorfeld<br />

gegen diesen geplanten und durchgeführten Aktionen und der daran beteiligte Gruppierungen.<br />

Die verbleibenden Datenspeicherungen habe ich deshalb auf ihre Erforderlichkeit für die Aufgabenerfüllung<br />

des Landesamtes überprüft.<br />

Insbesondere hinsichtlich des Großteils der von der Polizei damals festgenommenen Personen<br />

habe ich keine Erforderlichkeit für eine listenmäßige Speicherung gesehen. Bis auf wenige Ausnahmen<br />

wurden deren Daten von der Polizei zwischenzeitlich gelöscht (vgl. Nr. 5.3.4), weil sich<br />

entweder kein Nachweis für eine Straftat oder extremistische Bestrebungen ergeben haben. Das<br />

Landesamt für Verfassungsschutz hat mir daraufhin mitgeteilt, daß die unbelasteten Personen im<br />

Zusammenhang mit dem MWG ‘92 nicht mehr gespeichert werden. Die Vorhaltung der jetzt<br />

damit noch vorhandenen Unterlagen zum MWG ‘92 sehe ich aus datenschutzrechtlicher Sicht<br />

für die Aufgabenerfüllung des Landesamtes, z.B. zur Vorbereitung und Planung von Einsätzen<br />

zu künftigen ähnlichen Veranstaltungen, als vertretbar an.<br />

6.2.2 Beobachtung der Scientology-Organisation durch das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

Die Innenminister von Bund und Ländern haben anläßlich ihrer Konferenz am 05./06.06.1997<br />

festgestellt, daß bei der "Scientology-Organisation" Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche<br />

Bestrebungen vorliegen und deshalb der Beobachtungsauftrag durch die Verfassungsschutzbehörden<br />

eröffnet ist. Bereits im Vorfeld des offiziellen Beobachtungsauftrags habe ich mit dem<br />

Landesamt für Verfassungsschutz die datenschutzrechtlichen Grenzen von personenbezogenen

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