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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

sich somit nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz (Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 BayDSG).<br />

a. Die Erhebung personenbezogener Daten mittels Videoaufnahmen ist nach Art. 16<br />

Abs. 1 BayDSG zulässig, wenn die Aufnahme zur Erfüllung der in der Zustän-<br />

digkeit der erhebenden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist. Erforderlich ist<br />

die Erhebung von Daten dann, wenn ihre Kenntnis zur Erreichung des Zwecks<br />

objektiv geeignet ist und im Verhältnis zu dem angestrebten Zweck auch als angemessen<br />

erscheint (vgl. Wilde/Ehmann/Niese/Knoblauch, Bayerisches Datenschutzgesetz,<br />

Art. 16 Rdnr. 9).<br />

Mit der Videoüberwachung von Wertstoffhöfen wird der Zweck verfolgt, eine<br />

ordnungsgemäße Benutzung der Wertstoffhöfe sicherzustellen, illegale Ablagerungen<br />

zu verhindern und Verstöße gegen das Abfallrecht aufzuklären. Personen,<br />

die an diesen Orten illegale Ablagerungen vornehmen, können festgestellt werden,<br />

wenn sie mit einem Kraftfahrzeug vorfahren, und die Videokamera neben<br />

dem Vorgang der illegalen Ablagerung das Kfz-Kennzeichen aufzeichnet. Das<br />

Verfahren ist also geeignet. Dazu trägt es bei offener Überwachung dazu bei, der<br />

Begehung von Ordnungswidrigkeiten durch unerlaubte Ablagerungen vorzubeugen<br />

und illegale Ablagerungen zu vermeiden.<br />

Bei der Frage der Angemessenheit von Videoaufnahmen im Verhältnis zu dem<br />

angestrebten Zweck sind folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:<br />

• Die Videoüberwachung von Wertstoffhöfen stellt wie bemerkt einen Eingriff<br />

in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der überwachten<br />

Personen dar. Die Videokamera wird dabei nicht nur zur -räumlich versetzten-<br />

Überwachung über einen oder mehrere Bildschirme von zentraler<br />

Stelle aus eingesetzt. Es werden vielmehr permanent Videoaufzeichnungen<br />

gefertigt, die im nachhinein betrachtet und ausgewertet werden können.<br />

Ein solcher Eingriff hat eine andere Qualität als eine Beobachtung<br />

ohne Aufzeichnung.

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