18.01.2013 Aufrufe

18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

19.3.10 Mechanische Sicherungen<br />

Trotz der zunehmenden Automatisierung und Vernetzung ist ein papierloses Büro nach wie vor<br />

Zukunftsmusik. Die Verwaltung ist bei der Aufgabenerledigung immer noch auf konventionell<br />

geführte Akten und Karteien angewiesen. Diese Bestände enthalten auch vielfach recht sensible<br />

personenbezogene Daten. Zum Schutze dieser Daten empfehle ich stets geeignete mechanische<br />

Sicherungsmaßnahmen, damit diese Daten nicht zu leicht in unrechte Hände gelangen können.<br />

Einige Sachversicherer berichteten nun, daß die Anzahl der Einbrüche auch in öffentliche Einrichtungen<br />

in den letzten Jahren stark zugenommen habe. Ziel dieser Einbrüche seien Wertgegenstände,<br />

wie Bargeld oder technisches Equipment. Da Zimmer- und Schranktüren nach<br />

Dienstschluß verschlossen würden, seien die Schäden, die durch den Aufbruch dieser Türen entstanden<br />

sind, oft größer, als die eigentlichen Diebstahlsschäden. Die Sachversicherer empfehlen<br />

deshalb, Zimmer- und Schranktüren außerhalb der Dienstzeit nicht abzuschließen und stärkeres<br />

Gewicht auf die Installierung einer geeigneten Einbruchmeldeanlage zu legen, die manche Ein-<br />

brüche von vornherein verhindern kann.<br />

Diese Betrachtungsweise kann aus der Sicht des Datenschutzbeauftragten nicht geteilt werden.<br />

Eine Einbruchmeldeanlage wird in der Regel erst dann aktiviert, wenn der letzte Bedienstete das<br />

Haus verlassen hat. Maßnahmen gegen unberechtigte Kenntnisnahme von personenbezogenen<br />

Daten richten sich jedoch nicht allein gegen Eindringlinge von außen, sondern in erster Linie<br />

gegen Insider, Besucher und gegen den Reinigungsdienst, der zu meinen Bedauern häufig von<br />

Fremdfirmen erledigt wird. Kriminelle Eindringlinge haben es meines Erachtens kaum auf Ak-<br />

tenschränke abgesehen, wenn diese als solche erkennbar sind, so daß Aktenschränke durchaus<br />

verschlossen zu halten sind.<br />

Sorgen bereiten aber die zahlreichen DV-Geräte, die in den ungesicherten Büroräumen der Bediensteten<br />

stehen. Werden auf diesen Geräten personenbezogene Daten unverschlüsselt gespeichert,<br />

wovon man in der Regel eigentlich ausgehen kann, so gelangen diese bei Diebstahl des<br />

Computers in fremde Hände. Ein wirksamer Schutz solcher Daten läßt sich eigentlich nur dadurch<br />

erreichen, daß alle Datenbestände und sensiblen Schriftstücke auf einem Server gespeichert<br />

werden, der sich in einem durch eine Einbruchanlage gesicherten Bereich befindet. Da<br />

heute bereits jeder Sachbearbeiter über einen eigenen Rechner verfügt und die Rechner untereinander<br />

vernetzt sind, sollte jede Dienststelle diese Sicherheitsmaßnahme einführen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!