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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Datenübermittlung nach § 14 Abs. 8 GewO gegeben sind. Eine Übernahme von Gewerberegisterdaten<br />

ins Internet ohne Einwilligung des Betroffenen hat daher zu unterbleiben.<br />

14. Statistik<br />

14.1 EU-Vorhaben einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung 2001<br />

Auf EU-Ebene wird seit geraumer Zeit das Vorhaben eines gemeinschaftsweiten Zensus im Jahr<br />

2001 diskutiert. Inzwischen wurde von Seiten der EU ein Leitlinienentwurf vorgelegt. Dieser<br />

Entwurf empfiehlt den Mitgliedsstaaten der EU im Jahre 2001 eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung<br />

durchzuführen und dabei in der Leitlinie näher definierte sogenannte Kernvaria-<br />

blen zu erfassen. Auch wenn durch die rechtlich relativ wenig verbindlichen Leitlinien ein Teilnahmezwang<br />

nicht begründet wird, bestehen nach meiner Kenntnis von Seiten der Bundesrepu-<br />

blik Deutschland keinerlei Erwägungen für eine Nichtteilnahme. Die Bundesregierung hat sich<br />

allerdings aus Kosten- und Akzeptanzgründen gegen eine traditionelle Volkszählung ausgespro-<br />

chen. Es wird vielmehr daran gedacht, vorhandene administrative und statistische Daten zu nützen.<br />

Es werden augenblicklich zwei Modellvarianten diskutiert.<br />

Im Modell I werden demographische Grunddaten (Alter, Geschlecht usw.) aus dem Melderegister<br />

gewonnen, erwerbsstatistische Daten aus bestehenden Beschäftigungsstatistiken und ergänzende<br />

Angaben aus dem Mikrozensus. Bei dieser Modellvariante erfolgt keine personen- oder<br />

einzelfallbezogene Verknüpfung und demgemäß auch keine entsprechende Auswertung.<br />

Das Modell II sieht eine Kombination aus der Nutzung vorhandener Register (z.B. wie im Modell<br />

I dem Melderegister) und Primärerhebungen in den Bereichen vor, die durch Registerdaten<br />

nicht abgedeckt sind. So soll bspw. eine postalische Befragung der Gebäudeeigentümer für<br />

Zwecke einer Gebäude- und Wohnungszählung erfolgen. Entscheidend ist, dass bei diesem Modell<br />

die erfaßten Daten zu Personendatensätzen zusammengeführt werden sollen und auch eine<br />

Auswertung in feiner regionaler Gliederung erfolgen soll.

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