18.01.2013 Aufrufe

18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

19.3.4 Sicherheitsmaßnahmen bei automatisierten Krankenhausverwaltungssystemen<br />

Die Automatisierung im Krankenhaus schreitet stetig voran. Zwar ist man von einer elektronischen<br />

Krankenakte noch weit entfernt, in Teilbereichen ist sie allerdings schon Realität geworden,<br />

wenngleich wegen der Vollständigkeit und Beweissicherheit auf die Papierdokumentation<br />

nicht verzichtet werden kann. Vor Jahren beschränkte man sich bei der Datenverarbeitung im<br />

Krankenhaus auf die Patientenabrechnung, die damals noch ohne medizinische Daten auskam.<br />

Die auf dem Markt befindlichen Patientenverwaltungssysteme sehen heute stets die Speicherung<br />

medizinischer Patientendaten vor. Diese Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, so<br />

daß auf sie nur zugreifen kann, wer mit der Behandlung des Patienten betraut ist. Das bedingt<br />

wiederum, daß die zum Einsatz kommenden DV-Systeme das im Krankenhaus übliche Zugriffs-<br />

schutzkonzept abbilden können.<br />

Die Vielfalt der auf dem Markt angebotenen Patientenverwaltungssysteme ist derzeit noch recht<br />

groß, so daß uns die unterschiedlichsten Systeme begegnen, deren Sicherheitsfunktionen häufig<br />

unterschiedlicher Qualität sind. Je nach Leistungsfähigkeit und Komplexität des Systems wird<br />

meist ein hohes Maß an DV-Wissen an Anwender, Betreiber und Prüfinstanz gestellt. Die Prüfungen<br />

haben deshalb auch gezeigt, daß der Betreiber eine Reihe qualifizierter Mitarbeiter be-<br />

reitstellen muß, wenn er einen ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicherstellen will. Zwar<br />

kann der Betreiber auch die Hilfe des Herstellers in Anspruch nehmen, das kostet aber in der<br />

Regel viel Geld und trägt obendrein noch dazu bei, daß die Anwender oft im Unklaren über<br />

Stärken und Schwächen des jeweiligen Systems gelassen werden. Ein sicherer Betrieb setzt gediegene<br />

Kenntnisse des eingesetzten Systems voraus, auch die Prüfung der Einhaltung der gebotenen<br />

Sicherheitsmaßnahmen ist nur mit entsprechenden Systemkenntnissen möglich. Daraus<br />

folgt, daß der Betreiber eine Reihe qualifizierter, gut geschulter Mitarbeiter für die Einhaltung<br />

eines ordnungsgemäßen Betriebs abstellen muß. Tut er das nicht, können Sicherheitsdefizite entstehen,<br />

die letztlich auch dazu führen können, daß Unbefugte unbemerkt Zugriff auf Patientendaten<br />

erhalten. Mächtige DV-Systeme können einerseits bei mangelhafter Generierung nicht<br />

vorgesehene Aktionen zulassen, die Qualität der Verarbeitung nachhaltig verändern, andererseits<br />

aber auch nicht gewünschte Veränderungen der Organisationsform initiieren. Solche Begleiterscheinungen<br />

gilt es möglichst frühzeitig zu untersuchen und datenschutzrechtlich zu bewerten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!