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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

mal fünf Jahre festzulegen, hat das Staatsministerium des Innern bisher abgelehnt.<br />

5.5 Kontrolle von Datenerhebungsmaßnahmen<br />

5.5.1 Verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen<br />

Bereits in meinem letzten Tätigkeitsbericht hatte ich unter Nr. 5.13 über meine Forderung ge-<br />

genüber dem Staatsministerium des Innern berichtet, im Zusammenhang mit der in Art. 13<br />

Abs. 1 Nr. 5 PAG geschaffenen erweiterten Möglichkeit zur Durchführung verdachts- und ereignisunabhängiger<br />

polizeilicher Kontrollen begleitende Erhebungen und Auswertungen zur Beur-<br />

teilung des Erfolges dieser Maßnahme durchzuführen. Für die Bewertung dieser zusätzlichen<br />

polizeilichen Eingriffsbefugnis ist eine Erfolgskontrolle, die insbesondere Zahl und Ort der ge-<br />

troffenen Maßnahmen sowie ihre Ergebnisse (Erfolge) beinhalten sollte, von erheblicher Bedeutung.<br />

Das Innenministerium hatte meine Anregung leider abgelehnt und dies mit einem un-<br />

vertretbar hohen zusätzlichen Arbeitsaufwand sowie mit der Schwierigkeit begründet, Erfolge<br />

konkreten polizeilichen Maßnahmen zuzuordnen. Hiergegen hatte ich ausgeführt, daß es gerade<br />

bei verdachtsunabhängigen polizeilichen Kontrollen möglich sein sollte, die Zahl der durchgeführten<br />

polizeilichen Kontrollen (getrennt nach Bundesautobahnen, Europastraßen und anderen<br />

Straßen) der Zahl der Fälle gegenüberzustellen, bei denen Anhaltspunkte für grenzüberschreitende<br />

Kriminalität weitere polizeiliche Maßnahmen notwendig gemacht haben.<br />

Inzwischen habe ich mich bemüht, mir durch schriftliche Anfragen beim Innenministerium und<br />

verschiedenen Polizeidienststellen sowie anhand mehrerer Informationsbesuche auch bei örtlichen<br />

Dienststellen einen Überblick über Zahl, Durchführung und Ergebnisse der verdachtsunabhängigen<br />

Kontrollen zu verschaffen. Dabei hat sich bestätigt, daß nach wie vor bei den Polizeidienststellen<br />

keine Übersicht über die durchgeführten verdachts- und ereignisunabhängigen<br />

Kontrollen und deren Erfolge besteht, so daß im Nachhinein weder die Anzahl der Kontrollmaßnahmen<br />

feststellbar, noch deren rechtliche Einordnung möglich ist. Offenbar werden nur herausragende<br />

Ereignisse an vorgesetzte Dienststellen gemeldet.<br />

Bei meinen Informationsbemühungen habe ich mein Augenmerk im besonderen auf die prakti-

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