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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

• Mitwirkung an Gesetzen und Richtlinien<br />

• Mitwirkung im Arbeitskreis Sicherheit<br />

• sonstige Bürgereingaben<br />

Ein- und mehrtägige Prüfungen habe ich beim Bayerischen Landeskriminalamt, verschiedenen<br />

Polizeipräsidien, Polizei- und Kriminalpolizeidirektionen und deren nachgeordneten Dienststellen<br />

vorgenommen.<br />

5.2 Ergebnisse meiner Prüfungen und Bewertung von Grundsatzthemen<br />

Bei meinen Prüfungen und aufgrund von Bürgereingaben habe ich festgestellt, daß datenschutzrechtliche<br />

Verstöße bei der bayerischen Polizei z.T. auf Fehlleistungen einzelner Bediensteter<br />

beruhen, aber auch auf systemimmanente Mängel zurückzuführen sind. Die wesentlichen Fehler<br />

und Mängel führe ich in nachstehender Darstellung auf. Diese Feststellungen wären aber ohne<br />

den Hinweis unvollständig, daß unsere Prüfungen in weiten Bereichen auch keine datenschutz-<br />

rechtlichen Mängel ergeben haben.<br />

5.3 Allgemeine Kontrolle von Dateien und Karteien<br />

5.3.1 Kriminalaktennachweis (KAN)<br />

Der Kriminalaktennachweis der Bayerischen Polizei (KAN) ist ein landesweites polizeiliches<br />

elektronisches Informationssystem und wesentlicher Bestandteil des Dateiensystems "Personenund<br />

Fall-Auskunftsdatei-<strong>Bayern</strong>" (PFAD). Sein Hauptzweck ist die Erteilung einer aktuellen<br />

Kurzauskunft über die in Kriminalakten enthaltenen Unterlagen zu Straftaten, schwerwiegenden<br />

Ordnungswidrigkeiten sowie über Unterlagen und Hinweise, die der Gefahrenabwehr oder vorbeugenden<br />

Kriminalitätsbekämpfung dienen. Zugangs- bzw. abfrageberechtigt sind in der Regel<br />

alle bayerischen Polizeivollzugsbeamten sowie Angestellte der Polizei, wenn diesen bestimmte<br />

Aufgaben besonders übertragen wurden. Der Zugriff wird aufgaben- und funktionsbezogen im<br />

Rahmen eines Ebenen- und Zugriffsschutzkonzepts durch abgestufte Berechtigungen festgelegt.

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