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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Suchmerkmalen, d.h. auch mit personenbezogenen Daten wie Namen, Geburtsdaten, Wohnadressen<br />

etc. durchgeführt werden und ist grundsätzlich über den gesamten Bestand der im Textverarbeitungssystem<br />

gespeicherten Dokumente möglich. Als Ergebnis einer Recherche können<br />

listenmäßig alle Dokumente am Bildschirm aufgezeigt werden, in denen der eingegebene Suchbegriff<br />

enthalten ist. Weiter besteht die Möglichkeit, die einzelnen Dokumente aufzuzeigen, die<br />

Liste auszudrucken oder in eine weitere Textverarbeitung zu übernehmen.<br />

Das Textverarbeitungssystem ist deshalb als automatisierte Datei anzusehen, für die grundsätzlich<br />

eine -- erforderlich ist. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat mir deshalb eine Errichtungsanordnung<br />

für die Datei vorgelegt. Dabei ist es meinem Anliegen gefolgt, die gezielte systematische<br />

Speicherung von personenbezogenen Daten und deren Auswertung oder Zusammen-<br />

führung für fachliche Zwecke zu untersagen und dies in der Errichtungsanordnung festzuschreiben.<br />

Desweiteren dürfen nach der Errichtungsanordnung personenbezogene Daten, die vom<br />

Landesamt für Verfassungsschutz nach dem Verfassungsschutzgesetz nicht gespeichert werden<br />

dürfen, jedoch z.B. bei der Darstellung eines Sachverhalts - im Fließtext, in Tabellen oder in<br />

Grafiken unvermeidbar genannt werden müssen - nicht im Dokumentennamen oder in der Datei-<br />

Info (Verwaltungsprogramm) enthalten sein. Es werde sichergestellt, daß Dokumente, die zwölf<br />

Monate nicht mehr bearbeitet wurden, systemseitig und automatisch gelöscht werden. Unter Zugrundelegung<br />

dieser Beschränkungen habe ich der Errichtungsanordnung zugestimmt. Im nächsten<br />

Berichtszeitraum werde ich eine datenschutzrechtliche Prüfung von Speicherungen in der<br />

Datei vornehmen.<br />

6.2.6 Registraturwesen beim Landesamt für Verfassungsschutz<br />

Mit dieser Problematik habe ich mich bereits im 17. Tätigkeitsbericht (vgl. Nr. 6.4.4) befaßt. Das<br />

beim Landesamt für Verfassungsschutz verwendete EDV-unterstützte Registratur- und Schriftgutverwaltungssystem<br />

(REGA) ist geeignet, personenbezogene Daten des Empfängers und des<br />

Einsenders von Schreiben sowie der im Betreff des Schreibens genannten Person zu speichern<br />

und zu recherchieren. Wie bei der Einführung des Textverarbeitungssystems habe ich gefordert,<br />

die fachliche Recherche in dieser Datei durch eine entsprechende Regelung zu beschränken.

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