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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

vorsieht.<br />

6.2.4 Arbeitsanweisung für die Speicherung und Löschung personenbezogener Daten<br />

beim Landesamt für Verfassungsschutz<br />

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat mir eine grundlegend überarbeitete Fassung seiner<br />

Arbeitsanweisung für die Speicherung und Löschung personenbezogener Daten mit der Bitte um<br />

datenschutzrechtliche Bewertung übersandt.<br />

Mein Hauptanliegen war es insbesondere, Personen von einer Speicherung durch das Landesamt<br />

auszunehmen oder die Speicherungsfristen zu verkürzen für die nach meiner Auffassung nur<br />

unzureichende oder nur ungesicherte Anhaltspunkte für eine z.B. extremistische Betätigung<br />

vorlagen. Entsprechende Forderungen habe ich an das Landesamt gerichtet. Das Landesamt hat<br />

meine Anregungen zum Teil aufgegriffen und durch Streichungen, Einschränkungen und Klarstellungen<br />

in seiner Arbeitsanweisung umgesetzt. Zu einzelnen Forderungen ist die Diskussion<br />

mit dem Landesamt noch nicht abgeschlossen. Aus Gründen des Geheimschutzes kann ich zu<br />

dem Inhalt der Arbeitsanweisung und zu meinen datenschutzrechtlichen Forderungen im einzel-<br />

nen hier keine Aussagen treffen.<br />

6.2.5 Einführung eines Textverarbeitungssystems beim Landesamt für Verfassungsschutz<br />

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat mich darauf hingewiesen, daß es die Einführung eines<br />

modernen Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Grafikprogramms plane. Wegen der<br />

Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten eines modernen Textverarbeitungssystems stellten sich eine<br />

Reihe datenschutzrechtlicher Fragen.<br />

Das System sollte zwar primär der Erstellung von Texten, Tabellen und Grafiken dienen, wie es<br />

in nahezu jeder modernen Verwaltung bereits Standard ist. Jedoch eröffnet es dem Landesamt<br />

für Verfassungsschutz daneben auch Möglichkeiten der fachlichen Nutzung, insbesondere der<br />

Recherche zum Zwecke der Aufgabenerfüllung. Eine solche Recherche kann mit individuellen

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