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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

nur stattfinden darf, soweit sie im Hinblick auf bestimmte und festgelegte Zwecke notwendig ist.<br />

Sie geht deshalb auch von dem Prinzip aus, daß das Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung<br />

dadurch am wirksamsten geschützt wird, daß möglichst keine personenbezogenen Daten<br />

erhoben werden. Im Hinblick auf die Umsetzung dieses Grundsatzes fördert die Europäische<br />

Kommission die Entwicklung und Anwendung datenschutzfreundlicher Technologien, insbesondere<br />

im Rahmen des elektronischen Handels, sowie beispielsweise die Möglichkeit eines anonymen<br />

Zugangs zu Netzen und anonyme Zahlungsweisen (Kommissionsvorschlag zum 5.<br />

Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung, KOM (97)142 und Mitteilung<br />

der Kommission zum elektronischen Handel, KOM (97)157).<br />

In Abschnitt <strong>18.</strong>1.6. meines 17. Tätigkeitsberichts habe ich ausgeführt, daß sich der Arbeitskreis<br />

"Technische und organisatorische Datenschutzfragen" der Datenschutzbeauftragten des Bundes<br />

und der Länder mit den Fragen der datenschutzfreundlichen Technologien befaßt und ein entsprechendes<br />

Grundsatz- und Arbeitspapier erstellt. Auf der 54. Konferenz der Datenschutzbe-<br />

auftragten des Bundes und der Länder vom 23. und 24. Oktober 1997 in Bamberg haben die<br />

Datenschutzbeauftragten den Abschlußbericht des Arbeitskreises zum Thema<br />

"Datenschutzfreundliche Technologien" zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

In dem unter meiner Federführung erstellten Teil I (als Grundsatzbericht) wird<br />

• verdeutlicht, in welchem Umfang die Nutzung moderner Techniken, z. B. in Computer-<br />

netzen, Chipkartensystemen oder elektronischen Medien, umfangreiche elektronische<br />

Spuren hinterläßt, durch die Verhaltens- und Verbraucherprofile bis hin zu kompletten<br />

Persönlichkeitsbildern gewonnen werden können, und<br />

• ausgeführt, wie und wo sich die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

minimieren läßt, z.B. durch Einsatz von kryptografischen Verfahren (Verschlüsselungsver-fahren)<br />

und der Anwendung von Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstechniken.<br />

An Hand mehrerer Beispiele wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten dazu bestehen,<br />

u.a. im Medienbereich, bei elektronischen Zahlungsverfahren, im Gesundheitsbereich<br />

und im Bereich Transport und Verkehr.<br />

Der unter Federführung meiner Kollegin aus Nordrhein-Westfalen erstellte Teil II befaßt sich<br />

speziell mit "Datenschutzfreundlichen Technologien in der Telekommunikation".<br />

Das Grundsatzpapier "Datenschutzfreundliche Technologien" steht auf meiner Homepage zum<br />

Abruf bereit. Der Vorsitzende des AK Technik hat die gesamte Ausarbeitung in einer Broschüre,

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