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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Die Datenschutzbeauftragten halten es deshalb zum Schutz des Rechts des Einzelnen auf informationelle<br />

Selbstbestimmung für geboten, wegen der mit der Datenerhebung, Verarbeitung und<br />

Nutzung verbundenen Rechtseingriffe unverzüglich in der neuen Legislaturperiode bereichsspezifische<br />

Regelungen der materiellen Voraussetzungen sowie der organisatorischen und verfahrensrechtlichen<br />

Vorkehrungen zu schaffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechtes<br />

der Bürgerinnen und Bürger entgegenwirken.

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