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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Mit der Verlagerung meiner Dienststelle zum Bayerischen Landtag habe ich meine Homepage<br />

an das dortige Angebot äußerlich angepaßt und inhaltlich überarbeitet. Sie ist nunmehr unter<br />

der Adresse "http://www.datenschutz-bayern.de" im Internet zu finden. Hinweise und An-<br />

regungen nehme ich gerne entgegen.<br />

19.4.2 Zusammenstellung der neuen Orientierungshilfen<br />

Im Berichtszeitraum wurden in meiner Dienststelle folgende Orientierungshilfen neu erstellt<br />

bzw. überarbeitet:<br />

• Datensicherheit bei der Installation und beim Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen -<br />

RM200, RM300, RM400, RM600, RM1000 - mit dem Betriebssystem SINIX/Reliant<br />

UNIX der Siemens Informationssysteme AG (diese Orientierungshilfe wurde in Zusam-<br />

menarbeit mit Mitarbeitern der Siemens Nixdorf Informationssysteme AG erstellt)<br />

• Sicherheitsbelehrung für die Benutzung von Personal Computern (diese Orientierungshil-<br />

fe ersetzt die bisherige Orientierungshilfe "Verpflichtungserklärung für PC-Benutzer")<br />

• Datensicherheit bei der Installation und beim Betrieb von Windows NT<br />

Der Arbeitskreis Technik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat die Ori-<br />

entierungshilfe zu "Datenschutzfragen des Anschlusses von Netzen der öffentlichen Verwaltung<br />

an das Internet" vollständig überarbeitet und neu herausgegeben.<br />

Diese Unterlagen können bei meiner Geschäftsstelle kostenlos angefordert werden und stehen<br />

auch auf meiner Homepage zum Abruf über das Internet zur Verfügung.<br />

19.4.3 Werkzeug zum BSI-Grundschutzhandbuch<br />

Im Abschnitt <strong>18.</strong>4.1. meines 17. Tätigkeitsberichts war ich auf den Grundschutz im allgemeinen<br />

und das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) u.a. in Zusammenarbeit<br />

mit einigen Aufsichtsbehörden erstellte IT-Grundschutzhandbuch (IT-GSHB) eingegangen.<br />

Das BSI stellt als Ziel des Grundschutzes dar, daß durch geeignete Anwendung von organisatorischen,<br />

personellen, infrastrukturellen und technischen Standardsicherheitsmaßnahmen ein<br />

grundlegendes Sicherheitsniveau für IuK-Systeme erreicht werden soll. Dieses erreichbare Sicherheitsniveau<br />

ist für einen mittleren Schutzbedarf angemessen und ausreichend. Da es sich<br />

dabei um die überwiegende Zahl der IuK-Systeme handeln dürfte, verringert sich durch die An-

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