27.10.2013 Aufrufe

Der grosse Konflikt - The Great Controversy

Der grosse Konflikt - The Great Controversy

Der grosse Konflikt - The Great Controversy

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Glauben fanden. Er behauptet, daß zu jener Zeit weder Freunde noch Gegner des Papsttums an ihrer<br />

Echtheit zweifelten, aber daß gegenwärtig ihre Fälschung allgemein zugestanden wird. (Brück,<br />

Kirchengeschichte, S. 275).<br />

Über die Dekretalen schreibt Döllinger: „Nun aber ereignete sich in der Mitte dieses Jahrhunderts (um<br />

845) die großartige Erdichtung der Isidorischen Dekretalen, deren Wirkung weit über die Absichten der<br />

Urheber hinausreichte, und, wenn auch langsam, allmählich eine vollständige Umwandlung der<br />

kirchlichen Verfassung und Verwaltung herbeiführte.“ „Etwa hundert angebliche Dekretalen der ältesten<br />

Päpste, zugleich mit einigen Schreiben anderer Kirchenhäupter und Akten einiger Synoden, wurden<br />

damals im westfränkischen Gebiet erdichtet, wurden begierig sofort in Rom von dem Papst Nikolaus 1.<br />

(858-867) ergriffen und als echte Dokumente den neuen, von ihm und seinen Nachfolgern erhobenen<br />

Ansprüchen zugrunde gelegt.“ (Döllinger, Papsttum, S. 36, München 1892. Siehe auch Mosheim,<br />

Kirchengeschichte, 3. Buch, 9. Jahrh., 2. Teil, 2. Kap., 8. Abschn.; Gosselin, Pouvoir du Pape au Moyen<br />

Age, Bd. 1; Mosheim, Kirchengeschichte, Bd. 3, 9. Jahrh., 2. Teil, 2. Kap. 8. Abschn.)<br />

6. Vorschriften Hildebrands. Die sogenannten „Dictatus“ des Papstes Hildebrand (Gregor VII.)<br />

oder die Erfindungen der Gregorianischen Partei, auf welche dieser Papst seine stolzen Anmaßungen<br />

gründete, werden in Döllingers Papsttum, S. 40-55, behandelt. (Siehe ferner Migue, Patroligae, tom.<br />

148, 407; Baronius, Annual. Eccl, An. 1076, Antwerpen, 1608, XI, 479; Gieseler, Lehrb. der<br />

Kirchengeschichte, Bd. 3, 3. Periode, 47. Abschn., Anm. 4; Mosheim, Kirchengeschichte, 3. Buch, 11.<br />

Jahrh., 2. Teil, 2. Kap. 9. Abschn.)<br />

7. Fegefeuer. Die römische Kirche lehrt, daß es ein Reinigungsfeuer (Fegefeuer) gibt, in welchem die<br />

Seelen der Frommen, nachdem sie eine bestimmte Zeit darin gepeinigt worden sind, gereinigt werden.<br />

Es wird behauptet, daß die Schmerzen des Fegefeuers besonders groß sind, und daß es selten einen<br />

Erwachsenen gibt, der so rein ist, daß er direkt in den Himmel gehen kann, ohne durch das Fegefeuer<br />

geläutert werden zu müssen. Deshalb wird aufgefordert, daß man mit den Verstorbenen Mitleid haben<br />

und ihre Lage erleichtern solle. Dies geschieht „durch Gebete, Oblationen, das Meßopfer, Fasten,<br />

Almosen und andere fromme Werke, …wodurch die im Fegefeuer auszuhaltende Strafe nachgelassen<br />

wird.“ (Hefele, Konziliengeschichte, IX, 888. Siehe auch Stolz, Kat. 111, 354; Catholic Encyclopedia,<br />

Art. „Purgatory“; Hagenbach, Lehrbuch der Dogmengeschichte, Bd. I, S. 231-237, 405, 408; Bd. VI, S.<br />

135-150, 308-309; Zellers <strong>The</strong>ol. Wörterbuch, Art. „Fegefeuer“.)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!