-Mereberch = >Merenberg< - © - Manfred Fay – Dillenburg - 1
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alter Zeit die Falken = Falschen genannt. Die Pest wird in der französischen Sprache als „Mort bleu“ =<br />
blauer Mord oder -Tod bezeichnet.<br />
Die >Merenberger< übten ihre Gerichtsbarkeit durch ein, in Neunkirchen bestelltes Huben- oder<br />
Vogtgericht bzw. Waidgericht aus. Eine andere Art von Gerichten waren die so genannten Zehnt- oder<br />
Centgerichte. Die Lehenssachen wurden vor einem aus den Vasallen zusammenberufenen<br />
Manngericht verhandelt. Mit der Herrschaft >Merenberg< ging auch das Gericht an die Herren von<br />
Nassau-Weilburg über, sowie die Diezischen Hoheitsrechte nachher an die Nassau-Ottonische Linie<br />
kamen. Jahrhunderte lang blieb Neunkirchen ein Zankapfel zwischen der walramischen und der<br />
ottonischen Linie des Hauses Nassau. Der Streit ruhte zwar einstweilen, in der Zeit, als Nassau-<br />
Weilburg dieses Gericht im Jahr 1643 an Nassau-Hadamar versetzte. Ein neuer Streit entbrannte, als<br />
Nassau-Weilburg die Pfandschaft einlösen wollte und Hadamar es ablehnte.<br />
Der Kirchenkasten zu >Merenberg< hatte Erbzins von etlichen Einwohnern von Niederauls- bzw.<br />
Niederolshausen, heute Niedershausen, im Beilsteinischen, nach einem Schreiben „de Anno 1627“,<br />
den aber der Kastenmeister mehrere Jahre nicht erhielt. Die wirkliche Ablösung des oben genannten<br />
Gerichts zwischen Weilburg und Hadamar, erfolgte im Jahr 1703 und nun kam es wieder zu neuen, oft<br />
mit Tätlichkeiten verbundenen Streitigkeiten und Processen am Reichsgericht. Letztendlich wurden die<br />
Rechtsstreitigkeiten am 14. März 1773 endgültig beigelegt, durch den völligen Austausch von<br />
Neunkirchen und Hüblingen, dem dazu geschlagenen Rückershausen und dem Forstwald gegen den<br />
Nassau-Oranischen Anteil am Amt .<br />
Im Jahr 1432 wird uns eine Wüstung Niederhausen im Olmengrund = Ulmtal genannt. Diese Wüstung<br />
war ein Hof, der Mönchshof genannt wird. Er lag in der Gemarkung Allendorf. Seine Hof-Grenze wurde<br />
im Jahr 1560 begangen und reichte nun vom Ulmbach bis an die Niedershäuser Mark.<br />
( Quelle: Wetzlarer Heimathefte, Seite 327.)<br />
Mit Allendorf und Hasselbach, zwei Nassau-Weilburgischen Orten, hatte es ursprünglich die<br />
Bewandtnis, wie mit dem Gericht Neunkirchen. Auch sie gehörten den Herren von >MerenbergMerenberg< und später Weilburg müssen schon frühzeitig die<br />
Diezischen Rechte zu beschränken gewusst haben. Denn nach einem „Weisthum“ aus dem Jahr 1527<br />
galt es bereits als eine alte Überlieferung, dass die Hoheit über diese Orte zwischen Diez und Weilburg<br />
gemeinschaftich sei.<br />
Das Gericht unter der Linde zu Allendorf war daher gemeinschaftlich, durch einen Diezischen und<br />
einen Weilburgischen Schultheißen gehegt. Zu Grave Johann von Diez, in älterer Zeit, hatte aber<br />
durch Krieg und anderen Umständen eine Hegung des Gerichtes seit Jahren nicht mehr stattgefunden.<br />
Die Diezischen Gerechtsame selbst waren damit in Abgang und Vergessenheit geraten, da man in<br />
älterer Zeit vieles auf die mündlichen Überlieferungen beruhen ließ. Die Schöffengerichte waren die<br />
Bewahrer dieser mündlichen Abmachungen. Der Vorgänger brachte sie durch den mündlichen<br />
Unterricht auf seinen Nachfolger und der ältere Schöffe auf den jüngeren. In besonderen<br />
Gerichtssitzungen, die jährlich an bestimmten Tagen gehalten wurden und alle zum Gericht<br />
untergebenen Hausväter erscheinen mussten.<br />
Das wurde die ungebotenen Dinge oder geschworene Montage genannt, das war eine der ersten und<br />
Hauptbeschäftigungen des Schultheißen, Zehntgraven oder Amtmann, der das Gericht hegte, nach<br />
vorgelegten Fragen, von den Schöffen sämtliche Rechte des Gerichtsherrn weisen oder aufzählen zu<br />
lassen, um sie in lebhaftem Andenken zu erhalten und sie der Vergessenheit zu entreißen. Grave<br />
Johann der Ältere drang verschiedene Male darauf, dass das Gericht wieder in Gang gebracht werden<br />
solle. Weilburg zögerte damit von einem Jahr zum andern, wahrscheinlich um die alten Zeugen<br />
aussterben zu lassen.<br />
Von diezischer Seite brachte man zwar die Sache noch einige Mal, selbst noch in der Mitte des 17.<br />
Jahrhunderts in Anregung, betrieb sie aber niemals ernstlich und ließ sie endlich ganz ruhen, wodurch<br />
dann auch die Diezer Hoheit über diese Orte gänzlich erlosch. In der Graveschaft Diez gab es einen<br />
ausgegangenen Ort Soeste oder Sustene, der angeblich dem Kloster Eberbach gehörte. Im Jahr 1284<br />
wurde er laut den Überlieferungen im nassauischen Namensbuch Susten oder Sosten genannt und<br />
1473 Susten. Dies muss der Urort von Soest gewesen sein.<br />
Um 1815 stand bei Allendorf am Hasselbacher Weg eine Linde, bis auf diesen Platz fahren die<br />
Hasselbacher ihre Toten. Auf dem Kirchhof zu Allendorf steht ebenfalls eine alte große Linde.<br />
Bei Arnoldi, Teil 1., Seite 94: Heinrich I., Grave zu Hadamar, Graves Otto zweiter Sohn, der überhaupt<br />
auf die Erweiterung seiner Gerechtsame und Erwerbungen bedacht war, brachte im Jahr 1325 von den<br />
Schützen von >Merenberg< einen Hof zu Gau Dernbach für 210 Mark an sich, der aber ad 1350 wieder<br />
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