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-Mereberch = >Merenberg< - © - Manfred Fay – Dillenburg - 1

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Die hier nicht angegebene Länge des Grabmals beträgt 7 Fuß.<br />

„Auf der obigen Steinplatte ist ihr Bildniß ausgehauen, welches ihre<br />

Länge, Dicke, ihr Gesicht und ihre Haltung darstellt. Ein Engel setzen<br />

ihrem Haupt die Krone auf, der zweite hält das Rauchfaß. In der alten<br />

Überlieferung wurde vermerkt „zwei Engel setzen ihrem Haupt eine<br />

Krone auf.“ Zu ihren Füßen liegt jener ihr ehemals so wunderbarer<br />

Weise folgsame Löwe. Bei der vorher erwähnten Erhebung der Gebeine,<br />

welche in dem Grabmahl verschlossen sind, wurde der Schädel der<br />

seligen Gertrudis mit einigen kleinen Reliquien davon getrennt, in<br />

kostbares Seidenzeug gefasst und so bei großen Festlichkeiten den<br />

Gläubigen zur Verehrung ausgestellt, sonst aber, in dem Altar, der im<br />

Chor der Klosterjungfrawen steht, als Heiligthum aufbewahrt.“<br />

Gertrudis soll ihren schwachen durch Geisel und Fasten kasteit haben.<br />

Das ist die einfache und schlichte Erzählung von der heiligen Gertrud,<br />

wie sie die oben bezeichnete Handschrift und die vorstehende Legende<br />

erhalten. Es steht natürlich jedem frei, davon zu halten oder zu glauben,<br />

was ihm beliebt. Nur so viel bleibt aus der Überlieferung gewiss, dass<br />

Gertrudis wirklich als Meisterin im Kloster Altenberg lebte und wirkte,<br />

egal welchem Platz die Kirche, das Kloster und Hospital vorher stand.<br />

Ob sie die Kranken wartete und pflegte, durch die Mittel, die ihr zur<br />

Verfügung standen, das Kloster aufbaute, kann auch Verherrlichung,<br />

Ausschmückung oder Fabel gewesen sein.<br />

Das Ansehen der Meisterin Gertrudis und der so genannte<br />

Heiligenschein, den sie weit um sich verbreitet hatte, waren zuverlässig<br />

in der Ursache, dass die meisten nachfolgenden Kaiser dieses Kloster in<br />

ihren besonderen Schutz nahmen. Zwar hatte bereits vor der Gertrudis,<br />

der Kaiser Heinrich VI., in einer zu Celnhausen, am 07. August in den<br />

Jahren zwischen 1191 und 1197, gegebenen Urkunde, das Kloster mit<br />

allen Personen und Gütern, die dazu gehörten, seines kaiserlichen<br />

Schutzes versichert und befohlen, dass es keinen anderen Schutzherrn<br />

<strong>–</strong> Advocatum <strong>–</strong> haben solle, als dem Kaiser selbst und seine Nachfolger<br />

und diesem Beispiel folgten die meisten späteren Kaiser.<br />

In Chelius historischen Nachrichten von der Stadt WeßLahr, Urkunde Nr.<br />

1, auf Seite 221. Dort heißt es: „monasterium in Aldenbergh in specialem<br />

nostrae sublimatis Protectionem recepimus, quod Advocatum hebere<br />

non debet, praeter nos et nostros successores etc..<br />

Während des großen 23 Jahre dauernden Interregnums, das nach dem<br />

Tod Kaisers Friedrich II. im Jahr 1250 seinen Anfang nahm und während<br />

die in dieser Zeit gewählten fünf Kaiser, nämlich Conrad IV., des Kaisers<br />

Friedrich Sohn, Wilhelm aus Holland, Richard aus England, Alphons der<br />

König aus Castilien und Ottocar, König von Beheim, sich in der<br />

kaiserlichen Würde nicht behaupten konnten, waren es Wilhelm aus<br />

Holland bzw. Helland und Richard aus Angelland bzw. Calenland, die in<br />

-<strong>Mereberch</strong> = >Merenberg< - <strong>©</strong> - <strong>Manfred</strong> <strong>Fay</strong> <strong>–</strong> <strong>Dillenburg</strong> - 204 2

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