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-Mereberch = >Merenberg< - © - Manfred Fay – Dillenburg - 1

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den vorherigen Eigentümern überlassen wurde und von Siegfrieden von Lindau oder Linden im Jahr<br />

1327 einen Hof zu Niederzeusheim.<br />

Heinrich II. oder der Reiche von Nassau-Oranien <strong>–</strong> 1224 bis 1255 <strong>–</strong> dessen Vorfahren besaßen in<br />

Gemeinschaft mit den Herren von Molsburg und den ehemaligen Graven von Cley bzw. Caleberg eine<br />

kleine Herrschaft Mettrich, einen Teil der Graveschaft Meienfeld.<br />

Im Jahr 1215 war Friedrich römischer König. Im Jahr 1223 beschließt Pabest Innocenz III. einen<br />

Creyzzuch nach Palaestain, dem angeblich der Grave Heinrich von Nassau-Oranien beiwohnte.<br />

2. Band, Seite 74. Gottfried von Nassau-Diez und Grave Emich von Nassau-Hadamar bestätigen beide<br />

die Vereinigung der von der Collatur der Graven von Diez abhängenden Kirchen mit dem Stift Diez und<br />

erwirkten, in den Jahre 1325/26 bei dem Erzstift Mayence die Vereinigung der beiden Dioeces<br />

gehörigen Kirchen Werene und Wicher. Ebenso legten sie den Streit mit Hartrad von >Merenberg<<br />

über die Collatur der Pfarrei Allendorf bei >Merenberg< im Jahr 1326 durch einen Vergleich bei, der so<br />

aussah, dass zwar die Kirche nebst der Hälfte des Zehnten dem Stift Diez verbleibt, der zur Versehung<br />

der Pfarrei anzustellende Geistliche ab er wechselweise von den Graven zu Diez und den Herren von<br />

>Merenberg< präsentiert werden soll.<br />

2. Band, Seite 142 bis 143. Im Jahr 1396 eröffnete sich dem Graven Adolph zu Nassau-Diez eine<br />

Aussicht auf eine neue Erwerbung durch ein Vermächtnis seines Vetters Siegfried von Westerburg,<br />

Herrn zu Schaumburg. Dieser Siegfried, von der jüngeren Westerburgischen Linie war ein Enkel von<br />

Johann I. von Westerburg und dessen Gemahlin Gertrud von >MerenbergMerenberger< Mannesstammes Miterbe der Herrschaften Calebzw.<br />

Cleyberg und >MerenbergMerenberg< ein. Es findet sich aber nirgends, dass Adolph von<br />

dem Vermächtnis Gebrauch gemacht habe und zum Besitz eines Teiles jener Herrschaften gelangt<br />

sei. Vielleicht verzichtete er freiwillig darauf, vielleich fand er auch ünübersteigliche Hindernisse, sein<br />

Recht auf Siegfrieds Testament geltend zu machen. Es ist gewiss, dass von diesen Herrschaften auch<br />

nichts auf Adolphs Erben übergegangen ist.<br />

Pfarrer Ullrich aus Heckholzhausen schreibt hierzu: In Gerlachs Zeit starb nämlich urplötzlich, im Jahr<br />

1328, aus welchem Grund auch immer, der letzte Ritter von Merenberg „Hartrad VI.“ mit Hinterlassung<br />

seiner Witwe Elisabteh, geborene Gravin von Sayn und zweier Töchter, Gertrude und Lyse, von denen<br />

die letztere Klosterjungfrau wurde. Grave Gerlach hatte dagegen aus seiner schon ad 1307 mit Agnes,<br />

der Tochter des Landgraven Heinrich von Hessen, geschlossene Ehe 3 Söhne, unter denen der<br />

jüngste, Gerlach, dem geistlichen Stand sich widmete und die beiden älteren, Adolf und Johann, noch<br />

im ledigen Stand waren. Diese günstigen Familienverhältnisse benutzte nun Gerlach, um die ganze<br />

Herrschaft Merenberg mit den dazugehörigen Teil der Graveschaft Cleiberg für seine Erblande<br />

gewinnen. Er schlug deshalb der verwitweten Merenberger Gravin Lyse eine Vermählung ihrer jungen<br />

Tochter Gertrude mit seinem damals 13-jährigen Sohn Johann vor. Die Gravin ging nach einer<br />

Besprechung mit ihrem Bruder, dem Graven Johann von Sayn, gern auf das Anerbieten ein und so<br />

wurde am 23. November 1328 beiderseits ein Ehevertrag festgesetzt, in dem es heißt: „Wir Gerlach,<br />

Grave von Nassaw, Agnes, unsere eheliche Fraw, Lyse, Fraw von Merenberg und Johann, Grave von<br />

Sayn <strong>–</strong> han mit einander geredt um eine Frontschaft, Heimlichkeit und eine Ehe, also das Wir Fraw zu<br />

Merenberg geben mit unserer ältesten Dochter die Herschaft zu Merenberg und zu Clyberch mit allen<br />

den Guten und Herschaften, die dazu gehören etc.“<br />

Fraw Lyse behielt sich nur noch vor, dass die Vermählung des jungen Brautpaares erst in 5 Jahren<br />

stattfinde, ernannte aber dagegen den Graven Gerlach schon sofort zum vormundschaftlichen<br />

Mompar bzw. Verwalter aller Erbschaftsgüter seiner zukünftigen Schwiegertochter mit Ausnahme der<br />

Borch Merenberg und der dazu gehörigen Güter diesseits der Dill, welche die Witwe bis zu ihrem Tod in<br />

eigener Benutzung behielt. Im Jahr 1331 erwirkte Gerlach für die beiden Orte Merenberg und Cleyberg<br />

sich die Stadtrechte und im 2. Jahr danach holte sein jüngerer Sohn Johann die Merenberger<br />

Erbtochter als Gattin heim in seine Residenz Weilburg, nachdem dessen ältester Bruder Adolf ein Jahr<br />

zuvor nach Marienberg heute Maienburg, wo sein Großvater so oft und gerne verweilte, die junge<br />

dortige Burggravin als seine Lebensgefährtin nach Hause gebracht hatte.<br />

Doch waren Johanns Besitztümer durch die Erbschaft, welche seine Gemahlin Gertrude in der<br />

Herrschaft Merenberg <strong>–</strong> mit der Stadt Merenberg und 10 dazu gehörigen Ortschaften <strong>–</strong> und der<br />

Graveschaft Gleiberg - mit den 2 Burgen Cleyberch und Vetzberg und 30 Ortschaften - von Anfang an<br />

weit beträchtlicher, als die seines Bruders. Die edle Merenbergerin, die letzte ihres altehrwürdigen<br />

-<strong>Mereberch</strong> = >Merenberg< - <strong>©</strong> - <strong>Manfred</strong> <strong>Fay</strong> <strong>–</strong> <strong>Dillenburg</strong> - 103 1

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