-Mereberch = >Merenberg< - © - Manfred Fay – Dillenburg - 1
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Grave Philipp, als ReFormator seines Landes, eingezogen und für ein Eigentum der protestantischen<br />
Kirche des Weilburger Landes erklärt. Lorenz Stephani, der Superintendent zu Weilburg, regelte den<br />
Stiftsfond und sorgte dafür, dass sowohl die Geistlichen in Weilburg als auch die Leerer bzw. Lehrer<br />
am dortigen Gymnasium daraus besoldet wurden.<br />
Um den Fond zu vermehren, zogen die nachfolgenden Graven, die Güter, Zehnten und Gefälle der in<br />
der Umgegend von Weilburg liegenden Pfarreien und ließen die Nutznießer daraus besolden. So kam<br />
es dann auch, dass im Jahr 1742 die Güter, Zehnten, Capitalien und die übrigen Gefälle von den ins<br />
Wetzlar-Gießener Gebiet unter Zwang transferierten Pfarreien, im neuen Amt Atzbach durch den<br />
Fürsten Carl August eingezogen wurden, die da waren: Dutenhofen, Hochelheim, Cleen-Rechtenbach,<br />
Cleen-Linden bzw. Lützenlinden, Odenhausen, Reißkirchen, Volpertshausen und Wißmar. Manche<br />
Pfarreien, wie z. B. Volpracht- bzw. Volpertshausen, Cleen-Rechtenbach und Reißkirchen, verloren<br />
durch diese Maßregel unendlich viel an ihren Einkünften, weshalb es zwischen den Nutznießern<br />
derselben und dem Fürsten zu sehr unangenehmen Differenzen kam.<br />
Bei der Abtretung des Amtes Atzbach an Preußen wurde der Fond des St. Walpurgisstifts in dem<br />
zwischen Preußen und Nassau zu Frankfurt am Main abgeschlossenen Receß am 14. Dezember<br />
1816 geteilt und die Stifts-Geistlichen im Amt Atzbach wurden mit ihren Besoldungen an den, auf die<br />
Preußische Seite gefallenen Anteil dieses Fonds überwiesen. Die Königliche hohe Regierung zu<br />
Coblenz ordnete sogleich eine eigene Verwaltung für diesen Fond aan und legte ihm den Namen<br />
Atzbacher Geistlichen Stift bei. Der Verwaltungsrat dieses Fonds besteht aus dem königlichen Landrat,<br />
dem königlichen Superintendenten, einem Stifts-Geistlichen und einem Rendanten, welcher letztere<br />
quartaliter die Besoldungen an die Geistlichen zu entrichten hat.<br />
Die Reihenfolge der Dynasten bzw. Gewaltherrscher zu >MerenbergMerenberg< sein. Es folgen Ausschnitte aus den Schriften „Geschichte des Großherzogthums<br />
Hessen“ Johann Ernst Christian Schmidt aus dem Jahr 1818/19 und Arnoldi’s Nassau-Oranische<br />
Geschichte:<br />
„Unter den Anhängern des am 11.11.1050 in Lahr geborenen deutschen Königs Heinrichs IV.<br />
zeichnete sich ein Grave Hermann von Cley- bzw. Caleberg aus. Diese Burg war schon im Jahr 1030<br />
sehr berühmt. Als im Jahr 1075 Heinrich gegen die Secksischen kämpfte und die Schlacht schon<br />
verloren schien, entschied sie Hermann noch zu seinem Vortheil. Als im Jahr darauf Heinrich von den<br />
Beuhmen bzw. Böhmen aus die Secksischen überfallen wollte, war Hermann der einzige, der ihn<br />
begleitete.<br />
Am 28. Januar des Jahres 1077 schwört König Heinrich IV. dem Papst Gregor VII. in Canossa bzw.<br />
Canhossa = Canhosa = Cenhusen = Zehnhausen unbedingten Gehorsam: Eidesstattlich sichert er<br />
dem Papst Treue und königlichen Schutz zu. Dieser Eid ist erster Höhepunkt einer über Jahre<br />
währenden Auseinandersetzung zwischen Regnum und Sacerdotium und Resultat des sprichwörtlich<br />
gewordenen "Ganges nach Canossa". Der Volksmund sagt zu Zehnhausen: Cenesse = Canossa.<br />
Im folgenden soll es darum gehen, die Entwicklung der Auseinandersetzungen zwischen Heinrich IV.<br />
und Gregor VII. darzulegen und, wo dies möglich erscheint, verschiedene Stadien des Streites<br />
herauszustellen.<br />
Basis der Untersuchungen sind die Briefe Gregors an Heinrich aus den Jahren 1074 und 1075.<br />
Anhand ihrer soll die Position des Papstes zum Investiturstreit sowie dessen Selbstverständnis als<br />
"servus servorum Dei" nachgezeichnet und dem königlichen Machtanspruch Heinrichs IV. kontrastiv<br />
gegenübergestellt werden. Die Aufgabenstellung, die zunehmende Konfrontation zwischen Regnum<br />
und Sacerdotium darzulegen, lässt eine Gliederung der Arbeit nach thematischen Gesichtspunkten,<br />
wie sie ansonsten als die geeignetere Form des Aufbaus einer Hausarbeit erscheint, hinfällig werden.<br />
Stattdessen orientiert sich die vorliegende Untersuchung an chronologischen Aspekten, was der<br />
Erreichung des Ziels der Arbeit förderlicher ist.<br />
Nach dem oben genannten Hermann hat sich Clementia = Calebergia von Celdern, durch die Stiftung<br />
des Deutsch-Ordenshauses Chiffre- bzw. Schiffenberg bei Ceißen = Zeusem, später nach Gießen<br />
unter Zwang transferiert, bekannt gemacht. Der Zeitrechnung nach könnte sie die Tochter des<br />
vorgenannten Hermann gewesen sein. Neben ihr werden noch zwei andere Graven von Cley- bzw.<br />
Caleberg genannt und zwar Otto und Wilhelm, sie sollen ihre Neffen, aber keine Brüder sondern<br />
Vettern gewesen sein. Mehrere Linien des Luremburgischen Hauses hatten Anteil an den Cley- bzw.<br />
Calebergischen Gütern laut der Stiftung-Geschichte des Ordenshauses Schiffenberg, das später dem<br />
deutschen Orden zu >Merenberg< gehörte.<br />
Die oben genannten Wilhelm, er kommt bis ad 1162 vor und hatte Kinder beiderlei Geschlechts. Otto<br />
erscheint im Jahr 1168. Nach ihm findet man kurz darauf zu Cley-, Clee- oder Caleberg die Herren von<br />
>MerenbergMerenberg< - <strong>©</strong> - <strong>Manfred</strong> <strong>Fay</strong> <strong>–</strong> <strong>Dillenburg</strong> - 99 9