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-Mereberch = >Merenberg< - © - Manfred Fay – Dillenburg - 1

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Dr. Wolfgang Panzer schrieb um 1920 in seinem Beitrag „Die Landschaft um Wetzlar“: Die Burggraven<br />

von >MerenbergMerenbergMerenberg<<br />

bestätigte König Conrad IV. im Jahr 1246 die Vogtei über Wetzlar und die Gerichtsbarkeit über den<br />

Hüttenberg ( in der Calenberger Cente ), wie sie ihre Vorfahren von Alters her gehabt hätten. Nach den<br />

Feststellungen von R. Wyß treten die >Merenberger< um das Jahr 1129 zuerst auf und zwar anfangs<br />

nur im Gebiet ihrer Stammburg bei Weilburg. Erst seitdem Hartrad II. im letzten Drittel des 12.<br />

Jahrhunderts durch seine Heirat mit einer Erbtochter der Cleyberger Graven einen Teil der reichen<br />

Cleyberger Erbschaft erhielt, sind die Merenberger in der Nähe der an seinem alten Platz der Stadt<br />

begütert. Diese Zeit der so genannten Teilung des Clei—bzw. Clees- oder Caleberger Erbes, in der<br />

sowieso eine Neuabgrenzung, durch die Zwangsverlegung aus der Calenberger Cente in die heutigen<br />

Gebiete zwischen Wetzlar und Gießen, der Herrschaftsbezirke erfolgen musste, war wohl auch der<br />

geeignete Zeitpunkt für eine endgültige Regelung der Gerichtsverhältnisse, nach der<br />

Zwangsverlegung, in der neuen und heutigen Stadt Wetzlar. Und so wäre anzunehmen, dass die<br />

Merenberger nicht nur sie ersten bekannten, sondern tatsächlich die ersten Inhaber der Vogtei waren.<br />

Als Lehen hat dann fernerhin die Vogtei, alle Schicksale gehabt, die ein Lehen nur treffen konnten. Als<br />

sie nach dem angeblichen Aussterben der Merenberger entsprechend eine Zwangs-Eheabredung aus<br />

dem Jahr 1328 an die Graven von Nassau fallen sollte, war sie angeblich gerade verpachtet. An wen<br />

soll, laut den staatlich kontrollierten Überlieferungen, unbekannt sein. Doch scheint es nicht gerade<br />

unwahrscheinlich, dass die so genannte Stadt Wethlar = bzw. Lahr, die damals in höchster Blüte<br />

stand, selbst Pfandrechte erworben hätte, um nach dem Muster anderer Städte die Besetzung der<br />

Vogtamtes in ihre Hand zu bringen.<br />

Seit 1339 sehen wir jedoch die Gewaltherrscher, die Graven von Nassawe, im Besitz der Vogtei. In<br />

ihre Zeit fällt eine bedeutsame Vermehrung von Rechten auf die Stadt. Es kommt nämlich noch eine<br />

besondere Schutzherrschaft und Pfandschaft hinzu. Das wichtigste Recht, das die Vogtei enthielt, war<br />

die hohe und niedere Gerichtsbarkeit im Vogteigebiet. Infolgedessen ernannten die Vogteiinhaber so<br />

genannte Untervögte, die den Vorsitz im Schöffengericht innehatten. Erst im Jahr 1292 erhielt Gottfried<br />

von Merenberg, der angeblich selbst nicht Vogt war, von Adolf von Nassawe ein Borchlehen, das von<br />

Rudolph von Habesborch im Jahr 1286 für diesen eingerichtet worden war. Von einer früheren<br />

Belehnung durch die Merenberger ist nichts überliefert. Jedoch nimmt einer ihrer Untervögte Erwin von<br />

Charpenheym oder Garbenheim <strong>–</strong> 1244 bis 1288 -, unter den Borchmännern anscheinend eine<br />

besondere Stellung ein. Nach Gottfrieds Tod, vor dem Jahr 1306, wurde im Jahr 1314 das Borch-<br />

Lehen, durch den Herzog Leopold von Estereich, seinem Bruder Hartrad von Merenberg<br />

zugesprochen, für den Fall, dass Leopolds Bruder Friedrich zum König gewählt würde. Dieser Hartrad<br />

war Probst des Marienstifts und sollte nach dem gleichen Wahlversprechen auch ein Drittel der<br />

Wethlarer bzw. Lahrer Bede auf Grund des Besitzes der Reichsvogtei erhalten. Wenn man nun nicht<br />

annehmen will, dass Hartrad gleichzeitig Vogt, Borchmann und Probst gewesen sei, so kann sich das<br />

Versprechen nur auf das Haus der >Merenberger< im ganzen und nicht auf Hartrad als Unterhändler<br />

allein beziehen. Wir sahen ja bereits, dass auch 1246 die Vogtei zwei Brüdern bestätigt worden ist. Die<br />

Vereinigung der Vogtei und Propstei in einer Hand ist jedoch nicht von vornherein als ausgeschlossen<br />

zu bezeichnen.<br />

Das im Wahlversprechen genannte Steuerdrittel wird schon im Jahr 1292 als ein von den Vorfahren<br />

her den >Merenbergern< zustehendes Recht bezeichnet. Zur Zeit des Übergangs der Vogtei an die<br />

Graven von Nassawe war auch das Calsmuntlehen verpfändet. Wenn jedoch Carl IV. im Jahr 1365<br />

dem Graven Johann von Nassawe die Lösung des Pfandes empfahl, das die Falkensteiner auf<br />

Calsmunt hatten, so dürfte es sich dabei nicht um das frühere Merenbergische Lehen handeln, sondern<br />

um ein vom Kaiser auf die ganze Burg vergebenes Pfand.<br />

Laut glaubwürdigen Überlieferungen hieß der erste Conradiner „Gerold I., Comes von Leun, er war<br />

zwischen 779 und 784/86 Grave de Allemagne bzw. Allamannien und war mit „Waltrat“ verheiratet.<br />

Seine Schwester war Berthrada bzw. Bertha, Ehefrau des Pippin des Kurzen bzw. Pepin le Bref, König<br />

der Franken, sie waren die Eltern von dem zuerst unehelich geborenen Carl dem Großen und den<br />

ehelich geborenen Söhnen Caleman bzw. Salomon und Pippin.<br />

Gerolds Kinder aus dem Geschlecht der „le <strong>Fay</strong>“ waren:<br />

1. Gerold II., Grave vom Creuzgau, Praefect in Hayern, er war verheiratet mit Imma oder Emma, sie<br />

starb im Jahr 798. Geroldus Dux Svevia, Comes a Pyssen und Berg. Caroli Magni Regis Francorum<br />

ac Imperatoris Romanorum. Vixilifer et Cinsilarius. Boicae Praefectus. Coenebium Pyssen-Byren, sei<br />

mont-Byren ord. can. reg. In honorem B. Martini Episcopi fundavit et constryxit Anno incarnatione Dni<br />

DCCLXXVII = Gerold von Sieben, Grave von Pyssenberg, Carl des Großen. König der Franken und<br />

römischen Kaiser Bannerträger und Ratgeber. Statthalter von Boicae = Böhmen, hat das Kloster<br />

Bissenberg-Byren vom Orden der regulierten Chorherren zur Ehre des seligen Bischofs Martin<br />

-<strong>Mereberch</strong> = >Merenberg< - <strong>©</strong> - <strong>Manfred</strong> <strong>Fay</strong> <strong>–</strong> <strong>Dillenburg</strong> - 15 1

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