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Institutionen der Integration Ratspräsidentschaft und ... - E-LIB

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Valentin Schrö<strong>der</strong> <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>Integration</strong> Kapitel 6<br />

Eine an<strong>der</strong>e Möglichkeit wäre es, die Vorlage von Angeboten vollständig einem zusätzlichen<br />

Spieler zu überlassen, dessen Handeln für eine Einigung selbst nicht erfor<strong>der</strong>lich ist. Aus Sicht<br />

von Coleman werden dann nicht nur Kontrollrechte unter den Akteuren umverteilt. Son<strong>der</strong>n<br />

eine Entität, die nicht von vornherein als Akteur eingeordnet wurde, weil ihr Handeln keinen<br />

Effekt auf das Resultat <strong>der</strong> Interaktionen <strong>der</strong> „geborenen“ Akteure hatte, wird durch die Delegation<br />

eines Kontrollrechts erst zu einem, „gekorenen“, Akteur. Ich lege nun eine solche Modifikation<br />

<strong>der</strong> Verteilung von Kontrollrechten dar, mit <strong>der</strong> die Ineffizienz am Anfang <strong>der</strong> Koordinationsphase<br />

verringert wird. Dafür benutze ich den dritten in Kapitel 4 genannten Anknüpfungspunkt<br />

an das Problematisierungsmodell: die Hinzufügung eines Akteurs, des „Initiators“. Das<br />

„Initiatormodell“, mit dem ich dessen Verhalten untersuche, baut direkt auf das Präsidentschaftsmodell<br />

auf. Ich stelle es nun vor.<br />

6.2 Initiatormodell<br />

Für die Struktur des Initiatormodells übernehme ich alle Eigenschaften <strong>und</strong> Annahmen des Präsidentschaftsmodells.<br />

Ich füge aber einen weiteren Spieler M hinzu.<br />

Das erste Angebot zur Aufteilung des Kooperationsgewinns muss von dem Spieler M vorgelegt<br />

werden. Angebote des Spielers M nenne ich <strong>der</strong> Lesbarkeit halber „Entwurf“. Für den Spieler M<br />

ist es kostenlos, einen Entwurf vorzulegen. Der Spieler M kann den Entwurf außerdem in einer<br />

beliebigen R<strong>und</strong>e vorlegen. Erst in dieser R<strong>und</strong>e können die beiden an<strong>der</strong>en Spieler handeln <strong>und</strong><br />

erst ab dieser R<strong>und</strong>e werden ihre Auszahlungen diskontiert. In <strong>der</strong> R<strong>und</strong>e, in <strong>der</strong> Spieler M einen<br />

Entwurf vorlegt, legt er ihn dem Spieler vor, <strong>der</strong> gerade die Präsidentschaft hat. Dieser Spieler<br />

kann den Entwurf entwe<strong>der</strong> direkt dem an<strong>der</strong>en Spieler zu Annahme anstelle eines eigenen Angebots<br />

vorlegen. Das ist für den Spieler in <strong>der</strong> Präsidentschaft kostenlos. Sonst gelten die Regeln<br />

des Präsidentschaftsmodells: er kann unter Transaktionskosten ein beliebiges eigenes Angebot<br />

erstellen o<strong>der</strong> ohne Transaktionskosten unilateral handeln. Der an<strong>der</strong>e Spieler hat die Wahl zwischen<br />

Annahme <strong>und</strong> Ablehnung dieses Angebots. Lehnt er es ab, kann er entwe<strong>der</strong> ebenfalls<br />

unilateral handeln o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> nächsten R<strong>und</strong>e ein eigenes Angebot vorlegen.<br />

Kommt es zu einer Einigung, dann erhalten die Spieler 1 <strong>und</strong> 2 die gleichen Auszahlungen wie im<br />

Präsidentschaftsmodell, allerdings ohne Transaktionskosten für den Spieler, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> ersten<br />

R<strong>und</strong>e die Präsidentschaft hat, falls er in dieser R<strong>und</strong>e den Entwurf des Spielers M ohne Än<strong>der</strong>ung<br />

weiterleitet. Der Spieler M erhält bei einer Einigung die Auszahlung α, mit α>0. Kommt es<br />

zu keiner Einigung, dann erhält Spieler M eine Auszahlung von Null. Kommt es zu einer Einigung,<br />

dann erhält M zusätzlich die Auszahlung γ, wenn <strong>der</strong> Spieler 2 in <strong>der</strong> Einigung behandelt<br />

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