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Institutionen der Integration Ratspräsidentschaft und ... - E-LIB

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Valentin Schrö<strong>der</strong> <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>Integration</strong> Kapitel 9<br />

lich geht ihm jedoch die Übermittlung von Dokumenten o<strong>der</strong> etwas Ähnliches durch ein an<strong>der</strong>es<br />

EU-Organ voraus. Folgt auf so einen an<strong>der</strong>en ersten Schritt keine Annahme durch die Kommission,<br />

kommt es jedoch nie zu einem Rechtsakt. Die Anzahl <strong>der</strong> Dossiers nach diesem ersten<br />

Schritt unter Berücksichtigung des Umgangs <strong>der</strong> Kommission damit ist in Tabelle 9.2 dargestellt.<br />

Tabelle 9.2: Dossiers nach dem zeitlich ersten Verfahrensschritt <strong>und</strong> ihre Aufnahme in die Analysen<br />

Erster Schritt Auswahl für Analysen Insgesamt<br />

Ja Nein, Nein, Nein, nicht Nein,<br />

atypisches Haushalt<br />

Ende<br />

bindend technische<br />

Gründe<br />

Annahme durch die Kommission 14924 1416 1866 8415 778 27400<br />

Übermittlung von Dokumenten an die Kommission,<br />

213 7 6 0 0 226<br />

danach Annahme durch die Kommission<br />

Übermittlung von Dokumenten an den Rat 0 142 0 0 20 162<br />

Deliberativer Akt innerhalb eines EU-Organs 0 0 2 40 0 42<br />

Übermittlung von Dokumenten zwischen EU- 0 0 0 1272 19 1291<br />

Organen ohne Rechtsakt als Ziel<br />

Sonstige 0 30 0 0 1 31<br />

Insgesamt 15137 1595 1874 9727 818 29152<br />

Anschließend habe ich ermittelt, welche Akte im Einzelnen in den Dossiers behandelt wurden.<br />

Das ist im Rohdatensatz unter <strong>der</strong> Verfahrensvariable „greenboxtypeoffile“ aufgeführt. Diese<br />

Variable hat insgesamt 157 verschiedene Ausprägungen. Die meisten davon enthalten Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> angestrebten Rechtsform des Akts im Lauf des Verfahrens.<br />

Deshalb habe ich in <strong>der</strong> Variable „Rechtsform“ die jeweils letzte angestrebte Rechtsform aus<br />

greenboxtypeoffile entnommen. In Tabelle 9.3 fasse ich diese Zuordnung zusammen. Dort lässt<br />

sich schon erkennen, dass ein recht großer Anteil <strong>der</strong> Prelex-Dossiers für die Analysen nicht interessant<br />

war, weil es dort nicht darum ging, rechtlich bindende Entscheidungen herbei zu führen.<br />

Entlang dieser 33 Fallgruppen nach <strong>der</strong> Rechtsform habe ich nun zunächst diejenigen Fälle ausgewählt,<br />

in denen das erstellte Dokument eine rechtlich bindende Wirkung hatte. Diese Entscheidung<br />

habe ich entlang <strong>der</strong> Darstellungen auf <strong>der</strong> Webseite <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

im Rahmen ihrer Erläuterungen zum Gebrauch <strong>der</strong> EURLex-Datenbank (früher CELEX) vorgenommen.<br />

Diese Datenbank dokumentiert die von <strong>der</strong> EU verabschiedeten Rechtsakte, nachdem<br />

sie von den beteiligten Akteuren als solche in einem interinstitutionellen Verfahren angenommen<br />

wurden. Die Informationen zu den Rechtsformen bei EURLex entsprechen daher <strong>der</strong><br />

rechtlichen Einordnung eines Dossiers bei Prelex zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung. Die<br />

verwendeten Erläuterungen geben die Rechtslage unmittelbar vor Inkrafttreten des Vertrags von<br />

Lissabon wie<strong>der</strong>. Eine Abschrift dieser Ausführungen mit dem Stand vom 22.10.2009 liegt <strong>der</strong><br />

Anlage A-6 bei.<br />

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