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Institutionen der Integration Ratspräsidentschaft und ... - E-LIB

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Valentin Schrö<strong>der</strong> <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>Integration</strong> Anhang A-6<br />

Die weitaus meisten Fälle in <strong>der</strong> Vorauswahl – über 88% – enden bei Bereinigung um identische<br />

Enddaten bereits hier mit einer <strong>der</strong> Variablen facud, sipcud, wbcdd o<strong>der</strong> casdd als Enddatum<br />

(über 15389 von 17433). Diese Variablen selbst sind wie<strong>der</strong>um typischer Weise als Enddaten mit<br />

Werten belegt.<br />

Zu klären waren jedoch nun drei Aspekte, die empirisch teils miteinan<strong>der</strong> verb<strong>und</strong>en waren. Erstens<br />

zeigte sich, dass zahlreiche Variablen empirisch ebenfalls typischer Weise ein Enddatum<br />

repräsentieren. Zweitens unterscheiden sich die Variablen offenbar entlang <strong>der</strong> Kriterien für die<br />

Vorauswahl danach, ob sie typischer Weise Enddatumsvariablen enthalten o<strong>der</strong> nicht. Drittens<br />

gab es eine Reihe von Fällen, in denen Variablen, die typischer Weise keine Akte am Ende eines<br />

Entscheidungsprozesses repräsentieren, empirisch doch das letzte Datum enthielten. Kompliziert<br />

wurde dieser Bef<strong>und</strong> noch dadurch, dass auch nach Bildung <strong>und</strong> Verwendung <strong>der</strong> Variable twpe<br />

einige Fälle mehrere Enddatumsvariablen aufwiesen.<br />

Um diese mit Blick auf die große Zahl betroffener Variablen <strong>und</strong> Fälle zunächst recht unübersichtliche<br />

Gemengelage aufzulösen, habe ich eine Reihe von Definitionen eingeführt, entlang<br />

<strong>der</strong>er in einem zweiten Schritt die drei genannten Aspekte behandelt wurden. Dies geschah durch<br />

die Bildung <strong>der</strong> Variable endprovtype, mit <strong>der</strong> diese Definitionen in den Datensatz zunächst eingefügt<br />

wurden. Entlang dieser Variable <strong>und</strong> im Bezug auf die Spezifika <strong>der</strong> mit den Ausprägungen<br />

dieser Variablen verb<strong>und</strong>enen Entscheidungsverfahren habe ich dann ermittelt, welche Variable<br />

tatsächlich als Enddatumsvariable für die einzelnen Fälle heranzuziehen war. Dies habe ich<br />

schließlich durch die Bildung <strong>der</strong> Variable end1 getan.<br />

Die folgenden insgesamt 15 Definitionen habe ich erstellt:<br />

1) „Haushaltsakte“ sind alle Akte, mit denen ein EU-Organ ein Dokument mit Budget-Bezug<br />

verabschiedet.<br />

2) „Inkraftsetzende Akte“ sind alle Akte, die erst erfolgen konnten, nachdem <strong>der</strong> EU-interne<br />

Entscheidungsprozess in <strong>der</strong> Sache abgeschlossen war. Zum Beispiel bedürfen Abkommen <strong>der</strong><br />

EU mit Drittstaaten in <strong>der</strong> Regel nach ihrer Annahme durch den Rat einer Verabschiedung durch<br />

das jeweilige EU-Drittstaaten-Gremium.<br />

3) „Abschließende Akte“ sind danach alle Akte von EU-Organen, mit denen ein nicht primär<br />

haushaltsbezogenes Dossier durch die formale Annahme des behandelten Dokuments durch den<br />

Rat o<strong>der</strong> durch gemeinsame Unterzeichnung von Rat <strong>und</strong> EP beendet wird.<br />

4) „Rücknahmen o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen“ sind alle Akte von EU-Organen, mit denen ein Dossier zwar<br />

geschlossen wird, aber nicht durch die vollständige Annahme des behandelten Dokuments, son<strong>der</strong>n<br />

durch seine Rücknahme, Ablehnung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Ersetzung durch ein an<strong>der</strong>es (in einem<br />

an<strong>der</strong>en Dossier behandeltes) Dokument o<strong>der</strong>, in denen das EU-Organ unilateral lediglich unter<br />

Konsultation an<strong>der</strong>er Organe handelt, etwa bei Entscheidungen <strong>der</strong> Kommission über wettbewerbsrechtliche<br />

Fragen.<br />

5) „Auflösende Akte“ sind Akte des EuGH, die erst nach Beschlussfassung erfolgten.<br />

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