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Institutionen der Integration Ratspräsidentschaft und ... - E-LIB

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Valentin Schrö<strong>der</strong> <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>Integration</strong> Kapitel 2<br />

weilige Entscheidungsverfahren einbringt (Garrett <strong>und</strong> Tsebelis 2001b: 358). Das beengt wie<strong>der</strong>um<br />

die Regierung in <strong>der</strong> Präsidentschaft beträchtlich in ihrem Handlungsspielraum: an<strong>der</strong>s als<br />

dies bei Präsidentschaften in an<strong>der</strong>en internationalen Organisationen <strong>der</strong> Fall ist, kann sie Entscheidungsprozesse<br />

zwar blockieren. Aber sie kann solche Prozesse kaum selbst in Gang bringen.<br />

Und selbst wenn eine Regierung in <strong>der</strong> Präsidentschaft einen Beschluss erwirken kann, in dem<br />

die Auffor<strong>der</strong>ung an die Kommission ausgesprochen wird, von <strong>der</strong>en Initiativrecht Gebrauch zu<br />

machen, ist es schon angesichts <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Entscheidungsprozesse in <strong>der</strong> EU sehr unwahrscheinlich,<br />

dass diese Regierung, wenn es zur Entscheidung im Rat kommt, noch die Präsidentschaft<br />

innehat.<br />

Umgekehrt enden aber die Gestaltungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Kommission im Rahmen des Agendasetting<br />

an den Punkten, an denen ihre Initiativen im Ministerrat <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> dem Europäischen<br />

Parlament behandelt werden. Zwar kann sie unter Umständen Einfluss auf Entscheidungen in<br />

diesen Organen nehmen, indem sie ihre übrigen Ressourcen <strong>und</strong> Zuständigkeiten, etwa als „Hüterin<br />

<strong>der</strong> Verträge“ strategisch einsetzt (Schmidt 2000, 2001b). Aber damit hängt <strong>der</strong> Umfang, in<br />

dem die Kommission ihre Präferenzen umsetzen kann, umso mehr von dem Handeln <strong>der</strong> Regierung<br />

in <strong>der</strong> Präsidentschaft ab. Denn diese Regierung ist es, die im Rat im Zentrum <strong>der</strong> Entscheidungsfindung<br />

steht <strong>und</strong> die gegenüber dem Parlament den Rat vertritt. Innerhalb des Rates<br />

kommt es für die Regierung in <strong>der</strong> Präsidentschaft wie<strong>der</strong>um auf das Handeln <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Regierungen<br />

ab, denn ohne <strong>der</strong>en zumindest mehrheitliche Zustimmung kommt es ja nicht zur Annahme<br />

<strong>der</strong> Kommissionsinitiative.<br />

Da dies den Akteuren gewiss nicht verborgen bleibt, befinden sie sich (<strong>und</strong> hier nähern wir uns<br />

abermals <strong>der</strong> Trivialität) in einer Situation interdependenten Handelns, in <strong>der</strong> die Inhaberin <strong>der</strong><br />

Präsidentschaft einen Bezugspunkt des Handelns <strong>der</strong> Kommission <strong>und</strong> <strong>der</strong> übrigen Regierungen<br />

bildet. Bei <strong>der</strong> theoretischen Einordnung dieses Sachverhalts tut sich in <strong>der</strong> Literatur jedoch eine<br />

Lücke auf, <strong>und</strong> zwar sowohl hinsichtlich das Verhaltens <strong>der</strong> Kommission bei <strong>der</strong> Nutzung ihres<br />

Initiativmonopols unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Eigenschaften <strong>der</strong> präsidierenden Regierung, als<br />

auch hinsichtlich <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong>en Eigenschaften bezogen auf die Eigenschaften <strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Regierungen. Spätestens bei letzterem Punkt gerät Moravcsiks Bezug auf die relative<br />

Macht <strong>der</strong> einzelnen Regierungen wie<strong>der</strong> in den Blick – allerdings ohne erkennbare Möglichkeit,<br />

dort die Signifikanz <strong>der</strong> Ratspräsidentschaft als Institution zu verorten.<br />

Zudem wirken Kommission <strong>und</strong> Präsidentschaftsinhaberin institutionell an verschiedenen Punkten<br />

auf die Entscheidungsprozesse in <strong>der</strong> EU ein. Sie unterscheiden sich aber nicht nur entlang<br />

dieser Punkte. Son<strong>der</strong>n sie unterscheiden sich auch in dem Verhältnis, in dem sie mit <strong>der</strong> EU als<br />

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