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Institutionen der Integration Ratspräsidentschaft und ... - E-LIB

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Valentin Schrö<strong>der</strong> <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>Integration</strong> Kapitel 2<br />

unilaterale Blockade <strong>der</strong> Entscheidungsfindung einher. Weigert sich eine Regierung, einen gegen<br />

ihre Stimme geschlossenen Beschluss umzusetzen, riskiert sie es dann, dass die an<strong>der</strong>en Regierungen<br />

ihre Teilnahme am gesamten <strong>Institutionen</strong>gefüge zur Disposition stellen. Aus regimetheoretischer<br />

Sicht (bereits bei Keohane 1982: 340) ist es für Regierungen im Vergleich attraktiver,<br />

gelegentliche Nachteile durch die eigene Politikanpassung hinzunehmen, solange die Vorteile aus<br />

<strong>der</strong> Einhaltung des gesamten Arrangements diese überwiegen. Dass letzteres <strong>der</strong> Fall ist, wird aus<br />

Moravcsiks Sicht ja bereits mit <strong>der</strong> Einigung auf ein inhaltliches Arrangement sichergestellt.<br />

Stimmt eine Regierung dem pooling zu, verpflichtet sie sich aber zudem glaubwürdig, auch Interpretationen<br />

<strong>der</strong> Verträge hinzunehmen, durch die es zu ersterem kommen kann.<br />

Außerdem können die Regierungen die Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung ihrer Verpflichtungen an<br />

von je<strong>der</strong> einzelnen Regierung unabhängige supranationale Organisation delegieren (delegation).<br />

Diese (<strong>und</strong> nicht Vertreter <strong>der</strong> einzelnen Regierungen) überwacht dann die Einhaltung des Arrangements<br />

<strong>und</strong>/o<strong>der</strong> führt einen Teil o<strong>der</strong> alle administrativen Aufgaben aus, welche die Anwendung<br />

<strong>der</strong> Verträge mit sich bringen. Bei den EU-Verträgen betrifft das zum Beispiel die<br />

Überwachung <strong>der</strong> Wettbewerbspolitik durch Kommission <strong>und</strong> Europäischen Gerichtshof<br />

(EuGH) o<strong>der</strong> die Berechnung, Auszahlung <strong>und</strong> Kontrolle <strong>der</strong> Subventionen im Bereich <strong>der</strong> Gemeinsamen<br />

Agrarpolitik. Durch diese Delegation entziehen sich die Regierungen gewissermaßen<br />

selbst die administrative Handhabe, vereinbarte Politikanpassungen zu unterlaufen. Das erhöht<br />

wie<strong>der</strong>um die Glaubwürdigkeit ihrer vertraglichen Verpflichtungen.<br />

Die supranationalen Behörden erreichen aus Sicht von Moravcsik (1998: 67) durch die Delegation<br />

zwar eine gewisse Handlungsautonomie. Moravcsik erwartet aber aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Motivation für<br />

die Delegation – eben nur die Abgabe glaubwürdiger Verpflichtungen – eine inverse Beziehung<br />

zwischen dem Ausmaß <strong>der</strong> Aufgaben, die so einer Behörde übertragen werden <strong>und</strong> dem Handlungsspielraum,<br />

die sie dort hat. Deshalb bezieht sich die Delegation aus seiner Sicht nur auf<br />

Dinge, welche die Interessen <strong>der</strong> Regierungen nur tangieren, wenn die Behörden diese Autonomie<br />

gerade nicht wahrnehmen. Folglich sind aus seiner Sicht nennenswerte <strong>Integration</strong>sschritte<br />

zwischen Vertragsän<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> auf Initiative dieser Behörden gerade nicht zu erwarten.<br />

Mit den beiden Instrumenten des pooling <strong>und</strong> <strong>der</strong> Delegation können die Regierungen es zwar<br />

nicht verhin<strong>der</strong>n, dass eine (o<strong>der</strong> mehrere) von ihnen am Ende doch von den Vereinbarungen<br />

abweichen. Sie repräsentieren ja nach wie vor souveräne Staaten <strong>und</strong> die supranationalen Organisationen<br />

haben nicht die Möglichkeit, Regierungen zu vertragskonformem Handeln zu zwingen.<br />

Aber solche Abweichungen würden für die einzelnen Regierungen angesichts des resultierenden<br />

Glaubwürdigkeitsverlusts so hohe Kosten nach sich ziehen, dass sie unattraktiv werden. Keoha-<br />

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