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Institutionen der Integration Ratspräsidentschaft und ... - E-LIB

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Valentin Schrö<strong>der</strong> <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>Integration</strong> Kapitel 6<br />

Nach Hypothesen 1 <strong>und</strong> 2 ergeben sich Unterschiede entlang <strong>der</strong> Machtverteilung jedoch bei<br />

zwei Typen von Präsidentschaften: <strong>der</strong> Präsidentschaftsperiode einer Großmacht <strong>und</strong> <strong>der</strong> Präsidentschaftsperiode<br />

eines Kleinstaats, auf den eine Großmacht folgt. Dann ist jeweils die Regierung<br />

in <strong>der</strong> Präsidentschaft bei einer Einigung bevorteilt. Entsprechend sollte auch <strong>der</strong> Grad, in<br />

dem die Kommission ihre Präferenzen umsetzen kann, im Fall von Konsens zwischen ihr <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> jeweiligen Regierung höher sein als im Fall von Dissens. In diesen beiden Konstellationen<br />

kommt es also sowohl auf die Übereinstimmung von Kommissions- <strong>und</strong> Regierungsposition an<br />

als auch auf die Machtverteilung.<br />

Bei Präsidentschaftstypen nach Hypothese 2 ist die Kommission jedoch im Dissens nur benachteiligt,<br />

wenn die Präsidentschaftsinhaberin bei den Verhandlungen aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Vorstellung <strong>der</strong><br />

Regierungen über die Attraktivität ihrer unilateralen Alternative begünstigt wird. Wenn das nicht<br />

<strong>der</strong> Fall ist <strong>und</strong> es im jeweiligen Sachverhalt zu einer Einigung kommt, dann „profitiert“ die<br />

Kommission gerade davon, mit <strong>der</strong> Position <strong>der</strong> Präsidentschaftsinhaber nicht überein zu stimmen.<br />

Der Grad ihrer Präferenzumsetzung ist also auch bei diesem Präsidentschaftstypus mit<br />

Blick auf die Machtverteilung zufallsabhängig <strong>und</strong> wird über viele Sachverhalte hinweg nicht von<br />

den Eigenschaften <strong>der</strong> präsidierenden Regierung abhängen.<br />

Lediglich während <strong>der</strong> Präsidentschaft einer Großmacht lässt sich eine Vorhersage über den Erfolg<br />

<strong>der</strong> Kommission entlang <strong>der</strong> Machtverteilung ableiten. Denn hier ist die Kommission beim<br />

Dissens mit so einer Regierung bei einer Einigung entlang jedes Verhältnisses <strong>der</strong> Attraktivität<br />

unilateraler Alternativen zur Einigung entlang <strong>der</strong> Rubinstein-Verhandlungslösung benachteiligt.<br />

Auch wenn die Regierung <strong>der</strong> Großmacht keine profitable unilaterale Alternative kennt, hat sie ja<br />

bessere Aussichten beim Verhandlungsresultat entlang dieser Lösung bevorteilt zu werden als die<br />

Regierung eines Kleinstaats. Kennt sie aber so eine Alternative, dann ist ihr Vorteil sogar noch<br />

größer.<br />

Ich zeige im Initiatormodell zudem, dass ein Spieler vom Typ w im Gegensatz zu einem Spieler<br />

vom Typ s immer bereit ist, den Entwurf des Initiators zu än<strong>der</strong>n. Entlang <strong>der</strong> Interpretation des<br />

Präsidentschaftsmodells entspricht das Handeln <strong>der</strong> Regierung einer Großmacht mit beson<strong>der</strong>s<br />

hoher Wahrscheinlichkeit dem Handeln eines Spielers vom Typ w. Entsprechend kann die<br />

Kommission bei einer Großmacht in <strong>der</strong> Präsidentschaft auch nicht damit rechnen, dass diese<br />

Regierung einen einmal vorgelegten Entwurf einfach fallen lässt o<strong>der</strong> verschleppt.<br />

Nun umfassen die Entscheidungsprozess in <strong>der</strong> EU in <strong>der</strong> Regel mehr als eine Präsidentschaftsperiode,<br />

weil sie in <strong>der</strong> Regel schlicht länger dauern als ein halbes Jahr. So dauerten die Verfah-<br />

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