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Institutionen der Integration Ratspräsidentschaft und ... - E-LIB

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Valentin Schrö<strong>der</strong> <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>Integration</strong> Kapitel 8<br />

1970er Jahre zu immer mehr solchen Abstimmungen <strong>und</strong> auf immer mehr Politikfel<strong>der</strong>n können<br />

Entscheidungen auf diese Weise getroffen werden (Hayes-Renshaw 2006: 268). Auch wenn diese<br />

Abstimmungen meist ohne Gegenstimmen enden <strong>und</strong> ein ablehnendes Votum in <strong>der</strong> Literatur<br />

primär als ein Akt <strong>der</strong> Außendarstellung erklärt wird (Mattila <strong>und</strong> Lane 2001, Hosli, et al. 2011:<br />

1250), könnte bereits die Möglichkeit, dass es im Rat zu einer unerwünschten Entscheidung in<br />

einem bestimmten Sachverhalt (im Folgenden, im Einklang mit <strong>der</strong> gängigen EU-Terminologie:<br />

Dossier) kommen kann, eine Verän<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Handlungsdisposition einer Regierung mit sich<br />

bringen (Golub 1999: 758, Scharpf 1997: 191f.). Deshalb ist es ratsam, die Unterscheidung in<br />

Einstimmigkeit <strong>und</strong> QMV auch bei den Tests hier zu berücksichtigen.<br />

Außerdem än<strong>der</strong>t sich bei Vertragsän<strong>der</strong>ungen die Entscheidungsregel nicht nur für zukünftige<br />

Dossiers, son<strong>der</strong>n auch für laufende Dossiers, wenn sich die Vertragsgr<strong>und</strong>lage entsprechend<br />

än<strong>der</strong>t, auf <strong>der</strong> das Dossier behandelt wird. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Dossier, welches<br />

Anfang 1993 von <strong>der</strong> Kommission initiiert wurde <strong>und</strong> das unter <strong>der</strong> Einheitlichen Europäische<br />

Akte (EEA) nur einstimmig verabschiedet werden konnte, laut Vertrag von Maastricht auch<br />

unter QMV abgeschlossen werden konnte. In diesen Fällen wurde die Entscheidungsfindung<br />

zum 1.11.1993 (dem Tag des Inkrafttretens dieses Vertrags) vereinfacht <strong>und</strong> das war spätestens<br />

seit dem 7.2.1992 (dem Tag <strong>der</strong> Unterzeichnung des Vertrags) klar.<br />

In solchen Fällen könnte beson<strong>der</strong>s die Regierung in <strong>der</strong> Präsidentschaft in Erwartung einer zukünftig<br />

einfacheren Entscheidungsfindung in einem gerade verhandelten Dossier die entsprechende<br />

Entscheidung zu verzögern versuchen, wenn eine entsprechende Vertragsän<strong>der</strong>ung in<br />

absehbarer Zeit in Kraft tritt. Solche Handlungen würden wie<strong>der</strong>um systematisch die Bef<strong>und</strong>e<br />

zum Nutzen <strong>der</strong> Präsidentschaft verzerren. Deshalb sollten Fälle ausgewählt gewählt werden, in<br />

denen es zu keinen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Entscheidungsregel kam.<br />

Aus dem gleichen Gr<strong>und</strong> bietet es sich nicht an, Dossiers zu untersuchen, bei denen sich im<br />

Zeitverlauf vertragsverän<strong>der</strong>ungsbedingt das gesamte Entscheidungsverfahren än<strong>der</strong>te. Bis zum<br />

Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1.12.2009 kannte die EU insgesamt vier solche Verfahren:<br />

das Kodezisions-, Zustimmungs-, Kooperations-, <strong>und</strong> das Konsultationsverfahren (nur<br />

drei davon, das Konsultationsverfahren, das nun „Konsensverfahren“ genannte Zustimmungsverfahren<br />

<strong>und</strong> das in „Ordentliches Gesetzgebungsverfahren“ umbenannte Kodezisionsverfahren<br />

existieren seither).<br />

Entlang dieser Verfahren ist das EP zu einem unterschiedlichen Grad in die EU-<br />

Entscheidungsprozesse einbezogen. Im Konsultationsverfahren tritt das EP lediglich beratend in<br />

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