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Institutionen der Integration Ratspräsidentschaft und ... - E-LIB

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Valentin Schrö<strong>der</strong> <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>Integration</strong> Kapitel 2<br />

al. 2007) zu verfolgen: eine Regierung nimmt eine Anpassung vor, beobachtet, ob die an<strong>der</strong>en<br />

Regierungen ebenso Anpassungen vornehmen, <strong>und</strong> nimmt die eigene Anpassung entwe<strong>der</strong> zurück<br />

o<strong>der</strong> weitere Anpassungen vor. Auf längere Sicht reduziert damit jede von ihnen das Risiko,<br />

<strong>der</strong> Nutzenmaximierung aller an<strong>der</strong>en zum Opfer zu fallen <strong>und</strong> erhöht die eigenen Chancen,<br />

Kooperationsgewinne zu realisieren. Durch die Einrichtung solcher <strong>Institutionen</strong> können die<br />

Konsequenzen des Gefangenendilemmas für das Handeln <strong>der</strong> Regierungen oftmals soweit gemil<strong>der</strong>t<br />

werden, dass sich auch langfristig Kooperation zwischen ihnen einstellt.<br />

Trotzdem bleibt aber das zugr<strong>und</strong>e liegende Dilemma bestehen: angesichts <strong>der</strong> formalen Anarchie<br />

im Internationalen System, kann sich keine Regierung im Vorhinein glaubwürdig verpflichten,<br />

ein Arrangement einzuhalten <strong>und</strong> jede hat einen Anreiz, das auf Kosten <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Regierungen<br />

nicht zu tun.<br />

Hier setzt nun Moravcsiks <strong>Institutionen</strong>wahl-Argument an (Moravcsik 1998: 67ff.). Die Vorteile<br />

aus den langfristig angelegten Gründungsverträgen materialisierten sich erst auf Dauer. Daher<br />

sind sie für jede Regierung stets durch die Ungewissheit über zukünftiges Verhalten <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Regierungen gefährdet. Diese könnten ja angesichts ihrer permanenten Anreize dazu von den<br />

vereinbarten Politikanpassungen abweichen. Den Regierungen ist aber auch stets klar, dass sie<br />

gegenüber ihren aktuellen Politiken Vorteile sie erzielen können, wenn sie sich alle arrangementgemäß<br />

verhalten.<br />

Moravcsik sieht nun zwei Möglichkeiten, wie die Regierungen sich kollektiv glaubwürdig auf die<br />

Einhaltung von Vereinbarungen verpflichten können. Entwe<strong>der</strong> sie verzichten für bestimmte<br />

Sachverhalte auf die Möglichkeit, den Entscheidungsprozess bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>und</strong> Interpretation<br />

<strong>der</strong> Gründungsverträge individuell zu blockieren. Damit lässt sich das Problem <strong>der</strong> Unvollständigen<br />

Verträge (incomplete contracting) mil<strong>der</strong>n (Moravcsik 1998: 73): da es unmöglich o<strong>der</strong> zumindest<br />

extrem aufwändig ist, bei komplexen Sachverhalten wie den Gegenständen <strong>der</strong> EU-<br />

Verträge im Vorhinein sämtliche Eventualitäten <strong>der</strong> Vertragsinterpretation <strong>und</strong> -anwendung zu<br />

klären, besteht zunächst die Gefahr, dass einzelne Regierungen durch ein Veto diejenigen Interpretationen<br />

des Arrangements verhin<strong>der</strong>n, die im Verlauf seiner Anwendung erfor<strong>der</strong>lich werden,<br />

die ihnen jedoch Anpassungskosten verursachen. Um solche Blockaden von vornherein auszuschließen,<br />

können die Regierungen in den Gründungsverträge festlegen, dass in bestimmten<br />

Sachverhalten eine kollektive Entscheidung auch getroffen werden kann, wenn nur ein bestimmter<br />

Anteil aller Regierungen einem entsprechenden Vorschlag zustimmt. Dieses pooling von Souveränität<br />

kommt aus Moravcsiks Sicht bei den Abstimmungen im Rat mit Qualifizierter Mehrheit<br />

zum Ausdruck. Die Zustimmung zum pooling geht also mit dem Verzicht auf eine regelkonforme<br />

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