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Institutionen der Integration Ratspräsidentschaft und ... - E-LIB

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Valentin Schrö<strong>der</strong> <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>Integration</strong> Kapitel 2<br />

ren, entspricht diese Akteursdefinition dem Begriff des „Spielers“ in <strong>der</strong> Spieltheorie (vgl.<br />

Osborne <strong>und</strong> Rubinstein 1994: 4).<br />

Akteur können Individuen sein o<strong>der</strong> Körperschaften (corporate actors). Eine Körperschaft im Sinne<br />

eines Akteurs definiert Coleman als eine zentrale Instanz (central authority, Coleman 1990: 330) 6 ,<br />

<strong>der</strong> Individuen Kontrollrechte über bestimmte Handlungen übergeben haben <strong>und</strong> die sie für sie<br />

ausübt. Wenn Akteure Kontrollrechte an eine Körperschaft übertragen haben, dann nennt Coleman<br />

die Gesamtheit dieser Rechte die „Verfassung eines (Sub-)Systems“ (constitution, Coleman<br />

1990: 132, 367). Die Verfassung definiert dann, über welche Dinge die einzelnen Akteure innerhalb<br />

des Subsystems Kontrollrechte haben. Die Verfassung kann auch definieren, dass Akteure<br />

das gemeinsame Kontrollrecht über Dinge haben. Je<strong>der</strong> Akteur hat dann nur eine „Teilkontrolle“<br />

daran (partial control, vgl. Coleman 1990: 374ff.). Diese Instanz wird nur dann selbst als ein Akteur<br />

behandelt, wenn ihr auch Interessen zugeordnet werden können (vgl. Coleman 1990: 367ff.,<br />

503).<br />

Mit diesem begrifflichen Instrumentarium behandle ich in <strong>der</strong> vorliegenden Arbeit die EU-<br />

Regierungen <strong>und</strong> die Kommission als solche Instanzen, die über die Kontrolle o<strong>der</strong> das Kontrollrecht<br />

über bestimmte Ressourcen o<strong>der</strong> Ereignisse verfügen <strong>und</strong> die Interessen an diesen Ressourcen<br />

o<strong>der</strong> Ereignissen haben. Die „Verfassung“ des Systems, innerhalb dessen sie handeln,<br />

sind die EU-Gründungsverträge. Präsidentschaft <strong>und</strong> Initiativmonopol lassen sich so als Kontrollrechte<br />

erfassen, die bestimmten Akteuren zugeordnet sind.<br />

Darüber hinaus haben die Akteure jeweils die Kontrolle über unterschiedliche Ressourcen, zum<br />

Beispiel über unterschiedlich viel Personal o<strong>der</strong> über eine unterschiedliche Wirtschaftskraft. Damit<br />

verfügt die Kommission als Akteurin über Ressourcen, die sich systematisch von den Ressourcen<br />

<strong>der</strong> Regierungen unterscheiden. Da sie mit dem Initiativmonopol das Kontrollrecht über<br />

Ereignisse hat, die für die Regierungen von Interesse sind, lässt sie sich dennoch als Akteurin<br />

erfassen.<br />

Soweit es um Auswirkungen des Systemverhaltens geht, wird das Interesse <strong>der</strong> Kommission sich<br />

deshalb jedoch typischer Weise nicht auf die Ressourcen beziehen, auf die sich das Interesse <strong>der</strong><br />

Regierungen bezieht. Mir geht es in dieser Arbeit nicht darum, die Unterschiede zwischen Kom-<br />

6 Anstelle mit „Instanz“ könnte authority mit dem Marriam-Webster natürlich auch mit „Behörde“ übersetzt werden,<br />

aber das schränkt im deutschen Sprachgebrauch die Bedeutung ein. Nahe würde auch Webers „Verband“ liegen,<br />

aber dieser Begriff scheint aus <strong>der</strong> Mode gekommen zu sein <strong>und</strong> ist vor allem schon durch Weber selbst definiert.<br />

Nun bezieht sich Coleman zwar oft auf Weber, übernimmt aber nur einen Teil von dessen Überlegungen. Daher<br />

eignet sich auch diese Übersetzung nicht ohne weiteres. In <strong>der</strong> deutschsprachigen Ausgabe übersetzt Martin Sukale<br />

authority in <strong>der</strong> Regel mit „Herrschaft“, tut das aber gerade nicht an <strong>der</strong> zitierten Stelle, son<strong>der</strong>n verwendet dort das<br />

Wort „Autorität“ (Coleman 1991: xv (Bd. I), 9 (Bd. II)).<br />

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