25.07.2014 Aufrufe

Haushaltsplan 2013, Entwurf - Bad Salzuflen

Haushaltsplan 2013, Entwurf - Bad Salzuflen

Haushaltsplan 2013, Entwurf - Bad Salzuflen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

283<br />

Produktbereich: 003 Schulträgeraufgaben<br />

Produktgruppe: 100 Bereitstellung schulischer Einrichtungen<br />

Produkt: 100 Grundschule<br />

zuständige Organisationseinheit<br />

Fachdienst Schule und Sport (FD 40)<br />

Verantwortliche/r<br />

Gudrun Wandke (Fachdienstleiterin Schule und<br />

Sport (FD 40))<br />

Buchungsebenen/Kostenstellen<br />

003.100.100.101 GS Ahornstraße<br />

003.100.100.102 GS Elkenbreder Weg<br />

003.100.100.103 GS Schötmar-Holzhausen (bis 2012 GS Kirchplatz, ab <strong>2013</strong> einschl. Holzhausen und Retzen)<br />

003.100.100.104 GS Lockhausen<br />

003.100.100.105 GS Retzen (ab 2009 Verb.m.Holzhausen, ab <strong>2013</strong> zum Verbund Schötm./ HolzH)<br />

003.100.100.106 GS Wasserfuhr<br />

003.100.100.107 GS Knetterheide<br />

003.100.100.108 GS Wüsten<br />

003.100.100.109 GS Holzhausen (ab 2009 Verb.m.Retzen, ab <strong>2013</strong> Verbund mit Schötmar)<br />

Personal/Stellen<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

Anzahl Stellen lt. Stellenplan (Soll)<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 <strong>2013</strong><br />

Beamte 0 0 0 0 0 0 0<br />

Tariflich Beschäftigte 13 13 13 13 13 13 13<br />

Einstufung der Aufgaben des Produktes<br />

Pflichtaufgabe<br />

Kurzbeschreibung<br />

Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4. Sie legt die Grundlage für die weitere Schullaufbahn und arbeitet mit den Eltern,<br />

den Tageseinrichtungen für Kinder und den weiterführenden Schulen zusammen (§ 11 Schulgesetz).<br />

Der Schulträger trägt mit Ausnahme der Personalkosten für Lehrerinnen und Lehrer sowie des sonstigen im Landesdienst stehenden<br />

Personals alle übrigen Personal- und Sachkosten. Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht<br />

erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für<br />

die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte<br />

Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (äußere Schulangelegenheiten).<br />

Zielgruppe<br />

Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer<br />

Auftragsgrundlage<br />

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG)<br />

Produktziele/Kennzahlen<br />

Ziel ist die Sicherungstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten und zukunftsorientierten schulischen Angebotes,<br />

das unter Berücksichtigung inhaltlicher und wirtschaftlicher Aspekte unter möglichst gleichen Bedingungen und in zumutbarer<br />

Erreichbarkeit wahrgenommen werden kann.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!