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Haushaltsplan 2013, Entwurf - Bad Salzuflen

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V 18<br />

Der bundeseinheitliche Schlüssel hat folgende Merkmale/Komponenten enthalten:<br />

25 % durchschnittliches Gewerbesteueraufkommen (2001 – 2006)<br />

25 % sozialversicherungspflichtige Entgelte (2003 – 2005)<br />

50 % Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (2004 – 2006).<br />

Die Schlüsselzahl für die Verteilung das Anteils an der Umsatzsteuer auf die einzelnen Gemeinden<br />

für die Jahre 2012 bis 2014 ist durch Rechtsverordnung nach dem Gemeindefinanzreformgesetz für<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Salzuflen</strong> auf 0,002730818 festgesetzt.<br />

Sonstige Gemeindesteuern (Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer)<br />

Im Zuge der HSK-Aufstellung 2009 sind Konsolidierungsbeträge bei den o.a. Gemeindesteuern eingeplant<br />

worden. Die entsprechenden Ansätze sind für den <strong>Haushaltsplan</strong>entwurf <strong>2013</strong> ff eingeplant.<br />

Eine Erhöhung der Vergnügungssteuer ab 2014 ist im Fachdienst Steuern in Vorbereitung.<br />

Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich<br />

Seit 1996 entstehen in den Ländern und Gemeinden durch die Neuordnung des Familienleistungsausgleichs<br />

(Verrechnung des Kindergeldes mit der zu zahlenden Einkommensteuer) überproportionale<br />

Steuermindereinnahmen, die durch die Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung der Länder (+ 5,5 %)<br />

ausgeglichen werden sollen. Das Land NRW gibt den Gemeindeanteil an dieser Kompensationszahlung<br />

in Form einer Zuweisung weiter.<br />

Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) wird den Gemeinden zum Ausgleich der zusätzlichen<br />

Belastungen aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ein Anteil von 26 % des Mehraufkommens<br />

der Umsatzsteuer zugewiesen. Der Ertrag 2011 für <strong>Bad</strong> <strong>Salzuflen</strong> beträgt rd. 1,78 Mio. €.<br />

Für die Ansatzbildung <strong>2013</strong> sind wir vom gleichen Niveau ausgegangen und haben den Ansatz auf<br />

1,8 Mio. € festgesetzt.<br />

Schlüsselzuweisungen<br />

Ein jährlich neu konzipiertes Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) regelt Höhe und Verteilung der<br />

Schlüsselzuweisungen. Nach der Gesetzessystematik erhält in NRW jede Gemeinde Schlüsselzuweisungen<br />

in der Höhe, dass der Unterschiedsbetrag zwischen ihrer rechnerischen -fiktiven- Finanzkraft<br />

(Steuerkraftmesszahl) und ihrem rechnerischen Finanzbedarf (Ausgangsmesszahl) zu einem jeweils<br />

festgelegten Prozentsatz (z.Zt. 90) ausgeglichen wird. Dabei ist die Verteilungssystematik im Gesetz<br />

so angelegt, dass die als Schlüsselmasse vom Land jeweils bereitgestellten Mittel voll auf die Gemeinden<br />

aufgeteilt werden, jede Veränderung bei den beteiligten Rechengrößen im System (z.B. fiktive<br />

Steuerhebesätze, Hauptansatzstaffel) aber zu anderen Ergebnissen für die Einzelgemeinde führt.<br />

Wenn die örtlichen Realsteuerhebesätze unter den fiktiven Steuerhebesätzen liegen würden, würde<br />

dieses somit automatisch zu geringeren Schlüsselzuweisungen führen. Über die Steuerungsmechanismen<br />

ist es dem Gesetzgeber möglich, verteilungspolitische Aspekte zur Wirkung zu bringen. Bei begrenzter<br />

Schlüsselmasse kommt den Verteilungsstrukturen hohe Bedeutung zu.<br />

Das GFG <strong>2013</strong> soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden. Die Eckpunkte zur künftigen<br />

Gemeindefinanzierung wurden im August 2012 von der Landesregierung beschlossen. Nach der<br />

1. Proberechnung für <strong>2013</strong> ist an Schlüsselzuweisung für <strong>Bad</strong> <strong>Salzuflen</strong> ein Betrag von rd. 13,3 Mio.<br />

€ vorgesehen.

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