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Haushaltsplan 2013, Entwurf - Bad Salzuflen

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V 17<br />

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer<br />

Von den allgemeinen Deckungsmitteln in der Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden stellt der<br />

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer neben der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen<br />

eine der bedeutendsten Ertrags- und Einzahlungspositionen dar.<br />

Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, insbesondere auch das für unsere<br />

konkrete Planung notwendige Datenmaterial, steht für eine örtliche Bewertung nicht zur Verfügung.<br />

Die Gemeinden erhalten nach dem Gemeindefinanzreformgesetz 15 % des Aufkommens an Lohnsteuer<br />

und an veranlagter Einkommensteuer, sowie seit 1993 12 % des Aufkommens aus dem Zinsabschlag.<br />

Die Verteilung des Anteils erfolgt mit Hilfe einer für jede Gemeinde festgelegten Schlüsselzahl, die<br />

den Anteil der Steuerleistung der Einwohner in der jeweiligen Gemeinde an den Einkommensteuerleistungen<br />

aller Einwohner in NRW ausdrückt. Dabei werden allerdings nur Steuerleistungen bis zu<br />

bestimmten Höchstbeträgen des zu versteuernden Jahreseinkommens berücksichtigt (ab 2000: bis zu<br />

25.000 € bei Ledigen bzw. bis zu 50.000 € jährlich bei Verheirateten). Die darüber hinausgehenden<br />

Einkommensanteile werden nicht einer bestimmten Gemeinde, sondern der Gesamtheit der Gemeinden<br />

in NRW zugerechnet. Diese sog. Sockelung beruht auf der Überlegung, die Gemeinden zwar an<br />

den Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner zu beteiligen, gleichzeitig aber erhebliche Steuerkraftunterschiede<br />

zu vermeiden, die sich aus der Einkommensstruktur der Einwohner ergeben. Durch<br />

die Verwendung dieser Obergrenzen wird somit eine Aufkommensnivellierung zwischen den Gemeinden<br />

erreicht.<br />

Veränderungen in der Bevölkerungszahl und der Einkommensstruktur schlagen sich erst mit Zeitverzögerung<br />

nieder, da die zugrunde liegende Einkommensteuerstatistik nur alle 3 Jahre erhoben wird.<br />

Die Ansätze für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurden mit den prognostizierten Steigerungsraten<br />

der Orientierungsdaten gebildet, jedoch sind die zu erwartenden Mehrerträge -nach den<br />

Abrechnungen für die ersten beiden Quartale 2012- von geschätzt 800 T€ auf das laufende Jahr bereits<br />

in diese Planüberlegungen mit eingerechnet.<br />

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer<br />

Seit 1998 erhalten die Gemeinden als Ausgleich für die Einnahmeverluste aus der Abschaffung der<br />

Gewerbekapitalsteuer einen 2,2 %igen Anteil an der Umsatzsteuer. Die Verteilung erfolgte in den<br />

Jahren 1998 und 1999 zunächst auf Basis von Schlüsselzahlen mit folgenden Komponenten:<br />

70 % durchschnittliches Gewerbesteueraufkommen (1990 – 1996)<br />

30 % Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (1990 –1995).<br />

Ab 2000 ist dieser Übergangsschlüssel nach bundesgesetzlichen Vorgaben modifiziert worden. In den<br />

Schlüssel wurde neben den aktualisierten obigen Daten auch die ehemalige Höhe der Gewerbekapitalsteuer<br />

als neue Komponente mit einbezogen.<br />

Für 2003 bis 2008 konnten von den Statistikämtern die Schlüsselzahlen nicht berechnet werden.<br />

Seit dem Jahr 2009 kommt ein neuer „endgültiger“ Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an<br />

der Umsatzsteuer zur Anwendung; dieser endgültige Verteilungsschlüssel soll jedoch über einen Zeitraum<br />

von 10 Jahren in vier Schritten eingeführt werden.

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