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Haushaltsplan 2013, Entwurf - Bad Salzuflen

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V 19<br />

Innenminister Jäger hatte angekündigt, dass die Gesamtzuweisung an die Gemeinden in NRW für<br />

<strong>2013</strong> um rd. 300 Mio. € gegenüber dem Vorjahr aufgestockt werden soll. Nach der Bekanntgabe der<br />

1. Proberechnung muss hier nüchtern festgestellt werden, dass der daraus erhoffte Mehrertrag an<br />

Schlüsselzuweisungen sich im ländlichen Raum OWL so nicht eingestellt hat. Seit dem GFG 2012<br />

(z.Zt. noch immer im <strong>Entwurf</strong>sstadium) sind die Ergebnisse aus dem ifo-Gutachten „Analyse und<br />

Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in NRW“ und Handlungsempfehlungen aus<br />

dem Abschlussbericht der ifo-Kommission vom 25.06.2010 mit berücksichtigt. Bereits vor einem Jahr<br />

hat der Städte- und Gemeindebund NRW prognostiziert, dass er von einer Umverteilung der Schlüsselzuweisungen<br />

von gut 100 Mio. € zu Gunsten der kreisfreien und zu Lasten der kreisangehörigen<br />

Kommunen ausgeht. Wir als kreisangehörige Kommune haben mit der aus unserer Sicht eher mageren<br />

Zuweisungsprognose für <strong>2013</strong> zu leben.<br />

Vor diesem Hintergrund wird die Festsetzung der Ansätze bis 2016 zu einem deutlichen Risiko. In<br />

unsere Überlegungen ist eingeflossen, dass die eigene Steuerkraft auch aufgrund der Berechnungsmethode<br />

(Zahlungsfluss vom 01.07. des Vorvorjahres bis zum 30.06. des Vorjahres) möglicherweise geringer<br />

ausfällt, als die im Durchschnitt aller Kommunen in NRW<br />

Kurortehilfe<br />

Bemessungsgrundlage für die Höhe der Kurortehilfe sind im wesentlichen die Übernachtungszahlen<br />

lt. amtlicher Beherbergungsstatistik. Die Kurortehilfe setzt sich aus dem Sockelbetrag (Einstufung<br />

nach der Kurorteverordnung) und dem Aufstockungsbetrag zusammen. Für den Aufstockungsbetrag<br />

wird der Landesdurchschnitt an Übernachtungen im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen der Kurorte<br />

ermittelt. Der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag für die Aufstockungsbeträge wird nur nach dem<br />

Verhältnis der über dem Landesdurchschnitt liegenden Übernachtungszahlen verteilt. Maßgeblich ist<br />

die Novellierung des Kurortegesetzes vom 05.12.2007.<br />

Das Land stellte eine Finanzmasse für die Kurortehilfe von insgesamt 6.601 T€ für 2011 bereit. Die<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Salzuflen</strong> hat davon einen Anteil i.H.v. rd. 404 T€ (6,1 %) erhalten. Für <strong>2013</strong> wird unterstellt,<br />

dass keine nennenswerten Änderungen gegenüber 2011 eintreten werden, obwohl der Betrag für<br />

2012 noch nicht feststeht.<br />

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten<br />

Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stellen in der Ertragsart der Zuwendungen und allgemeinen<br />

Umlagen eine wichtige Position dar.<br />

Sonderposten, die hier aufgelöst werden, wurden und werden im Wesentlichen für erhaltene Zuwendungen<br />

und Zuschüsse für Investitionen gebildet. Die Sonderposten werden entsprechend der Abschreibungssätze<br />

(Nutzungsdauer) der zugehörigen Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Bei einem<br />

Abgang oder einer Wertkorrektur eines Wirtschaftsgutes erfolgt gleichzeitig auch die ertragswirksame<br />

Auflösung eines dazugehörigen Sonderpostens, daher sind durchaus „Sprünge“ in den Jahresbetrachtungen<br />

möglich. Diese sind jedoch weniger geplant, da i.d.R. bei Planaufstellung nicht feststeht, wann<br />

und zu welchem Preis ein Abgang oder eine Wertkorrektur realisiert werden kann oder muss.

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