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Haushaltsplan 2013, Entwurf - Bad Salzuflen

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V 15<br />

5. Konjunkturpaket II<br />

In der zweiten Hälfte des Jahres 2008 kam es aufgrund von Nachfrage- und Investitionsmangel zum<br />

massiven Rückgang der Produktion von Gütern und Dienstleistungen. In der Folge führte dies nun dazu,<br />

dass von einer weltweiten Wirtschaftskrise gesprochen wurde.<br />

Zu Beginn des Jahres 2009 hat der Bund deshalb das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und<br />

Stabilität in Deutschland -auch Konjunkturpaket II genannt- aufgelegt. Mit verschiedenen Maßnahmen<br />

dieses Gesetzes wurde versucht, der Krise die Schärfe zu nehmen.<br />

Eine von diesen Maßnahmen war die Stärkung der privaten und öffentlichen Investitionstätigkeit mit<br />

insgesamt 16,9 Mrd. €. Von den 16,9 Mrd. € haben die Länder und Kommunen rd. 10 Mrd. € erhalten.<br />

Für NRW stehen Bundesmittel für Gesamtinvestitionen i.H.v. 2.844 Mio. € zur Verfügung. Die<br />

NRW-Kommunen erhalten für den Bereich Bildung insgesamt 1.385 Mio. € und für den Investitionsbereich<br />

Infrastruktur insgesamt 825 Mio. €.<br />

Nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel erhält <strong>Bad</strong> <strong>Salzuflen</strong> 2,69 Mio. € Bildungspauschale<br />

und 1,64 Mio. € Infrastrukturpauschale (Gesamtpauschale 4,34 Mio. €). Die Pauschalen waren bis<br />

2010 abzurufen und entsprechend zu investieren (siehe DS-Nr. 50/2009 und DS-Nr. 17/2010). Der Investitionszyklus<br />

wurde auf den 31.12.2011 verlängert.<br />

Die Kommunen müssen ihren Eigenanteil durch Abfinanzierung an das Land ab 2012 bis 2021 durch<br />

Reduzierung der jährlichen Investitionspauschalen erbringen. Ab dem GFG-<strong>Entwurf</strong> 2012 wird die<br />

Tilgungssumme (rd. 42 Mio. €) pauschal bei den finanzkraftunabhängigen Zweckzuweisungen (Allgemeine<br />

Investitions-, Schul-/Bildungs- und Sportpauschale) abgezogen.

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