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Haushaltsplan 2013, Entwurf - Bad Salzuflen

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V 22<br />

Kreisumlage<br />

In den Jahren 1997/98 wurde ein Verfahrens- und Berechnungsmodell zur transparenten sachorientierten<br />

Festsetzung des allgemeinen Kreisumlagebedarfs entwickelt, das sich insbesondere an zwei<br />

Festpunkten orientierte:<br />

Nicht mehr die Höhe des Hebesatzes, sondern das absolute Aufkommen an allgemeiner<br />

Kreisumlage (Sockelbetrag) ist zugrunde zu legen.<br />

Der Kreis ist so zu stellen, dass er finanziell nicht besser aber auch nicht schlechter ausgestattet<br />

wird, als der Durchschnitt seiner Städte und Gemeinden.<br />

Das insoweit entwickelte Berechnungsmodell galt zunächst für die Jahre 1999 und 2000. Es wurde für<br />

den Zeitraum ab 2001 -unter Einbeziehung der inzwischen gewonnenen Erfahrungen- fortentwickelt.<br />

In diesem Zusammenhang spielte auch die Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Erträgen aus<br />

der Anlage der Wesertal-Verkaufserlöse sowie die 50 %ige Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden<br />

an dem Nettosozialhilfeaufwand bis einschließlich 2004 und ab 2005 die Finanzauswirkungen<br />

für die Leistungen nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII mit dem Ausgleich über die Kreisumlage<br />

eine wesentliche Rolle.<br />

Ab 2006 wird neben den bisherigen Komponenten auch die allgemeine Leistungsfähigkeit der Kommunen<br />

im Verhältnis untereinander und im Verhältnis zum Kreis Lippe in stärkerem Umfang berücksichtigt<br />

(Strukturausgleich zwischen Kreishaushalt und den kommunalen Haushalten). Zum Vergleich<br />

werden die Haushalte der Städte und Gemeinden hinsichtlich ihres strukturellen Ausgleichs gegenübergestellt.<br />

Seit 2008 haben alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet auf das ab 2009 gesetzlich<br />

verpflichtende Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Die dadurch herbeigeführte<br />

gleichartige Haushaltsstruktur hilft bei der Betrachtung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Kommunen<br />

und des Kreises, jedoch ist ggfs. politisch zu entscheiden, ob oder zu welchem Zeitpunkt vom<br />

Kreis -als umlagefinanzierte Gebietskörperschaft- erwartet werden kann, seine z.B. die Ausgleichsrücklage<br />

vollständig zur Deckung der eigenen Fehlbeträge einzusetzen oder den gesetzlich erlaubten<br />

Rahmen zum Einsatz von Eigenkapital für Haushaltsdefizite auszuschöpfen.<br />

Der Kreis Lippe hat seinen Bedarf am Kreisumlagegesamtvolumen für <strong>2013</strong> noch nicht genannt. In<br />

der Finanzplanung des gültigen <strong>Haushaltsplan</strong>es geht der Kreis für <strong>2013</strong> von einem Bedarf von gut<br />

176 Mio. € aus. Wir hoffen, dass dieser Betrag vom Kreis auch tatsächlich für <strong>2013</strong> gehalten werden<br />

kann oder wenigstens nur mit einer geringfügigen Steigerung versehen wird. Bei unserer frühzeitigen<br />

Ansatzbildung haben wir sicherheitshalber mit einer 2 %igen „Reserve“ kalkuliert.<br />

Die Berechnung der Kreisumlage erfolgt derzeit wie folgt:<br />

Steuerkraftmesszahl (mit Kompensationsleistung)<br />

+ Schlüsselzuweisungen lfd. Jahr<br />

= Umlagegrundlagen<br />

X Hebesatz (für 2012 betrug dieser 43,943 %)<br />

= Kreisumlage für <strong>Bad</strong> <strong>Salzuflen</strong>.<br />

Der Haushaltsansatz für <strong>2013</strong> wurde auf 28,1 Mio. € (Aufwand für 2012 rd. 26,9 Mio. €) festgesetzt.<br />

Die Ansätze der Kreisumlage wurden für den Finanzplanzeitraum bis 2016 (29,7 Mio. €) wurden nur<br />

moderat gesteigert, weil vom Kreis erwartet wird, dass dieser in den Folgejahren durch eigene Konsolidierungsbemühungen<br />

seine Defizite entsprechend minimiert, die Haushaltsdefizite der Städte und<br />

Gemeinden entsprechend berücksichtigt und damit das künftige Kreisumlagegesamtvolumen bis 2016<br />

auf diesem Niveau halten wird. Durch die jährlich ermittelten Umlagegrundlagen können sich jedoch<br />

die einzelnen Belastungen der Kreisumlage innerhalb der „kommunalen Familie“ verschieben.

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