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Haushaltsplan 2013, Entwurf - Bad Salzuflen

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460<br />

Produktbereich: 009 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen<br />

Produktgruppe: 100 Räumliche Planung<br />

Produkt: 100 Raumordnung, -planung<br />

Produktziele/Kennzahlen<br />

Ziele<br />

Kennzahlen<br />

1. Verlagerung von<br />

Planungskosten<br />

auf Grundstückseigentümer<br />

und<br />

Vorhabenträger bei der<br />

Aufstellung<br />

von Bebauungsplänen<br />

Einheit<br />

IST 2008 IST 2009 IST 2010<br />

IST<br />

2011<br />

HHPlan<br />

2012<br />

(Soll)<br />

HHPlan<br />

<strong>2013</strong><br />

(Soll)<br />

HHPlan<br />

2014<br />

(Soll)<br />

HHPlan<br />

2015<br />

(Soll)<br />

HHPlan<br />

2016<br />

(Soll)<br />

(Einsparung gegenüber<br />

ansonsten zu<br />

veranschlagenden<br />

Planungskosten) € 10.000 8.000 8.000 10.000 20.000 20.000 10.000 10.000 10.000<br />

2. Beteiligung von<br />

Grundstückseigentümern<br />

an den<br />

Planungskosten<br />

bei beantragten Änderungen<br />

von<br />

Bebauungsplänen € 2.000 6.000 0 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000<br />

3. Projektmanagement;<br />

Einhaltung der vorgesehenen<br />

Zeitabläufe bei<br />

Bauleitplanverfahren und<br />

Planungsprozessen % 70% 50% 30% 40% 40% 40% 40% 40% 40%<br />

4. Öffentlichkeitsarbeit<br />

Verbesserung der im Internet<br />

verfügbaren<br />

Informationen/Beteiligungen<br />

der Behörden über das<br />

Internet<br />

Zugriffe auf die<br />

Internetseite<br />

des Fachdienstes<br />

Stadtplanung u.<br />

Umwelt/Jahr k.A. k.A. 600 600 600 600 600 600 600<br />

5. Verkürzung der<br />

Bearbeitungszeit<br />

für das Zeugnis zur<br />

Nichtausübung<br />

des Vorkaufsrechtes Wochen 2 2,5 2 2 2 2 2 2 2<br />

Erläuterungen<br />

zu 1: Über Kostenübernahmevereinbarungen wird geregelt, dass Grundstückseigentümer bzw. Vorhabenträger die anfallenden<br />

Planungskosten für zu beauftragende Planungsbüros und Gutachter übernehmen. Die Beauftragung dieser Büros erfolgt<br />

direkt von den Grundstückseigentümern bzw. Vorhabenträgern. Es entsteht daher eine deutliche Reduzierung der im<br />

Haushalt ansonsten zu veranschlagenden Planungskosten.<br />

zu 2: Für kleinere Änderungen von Bebauungsplänen, die zur Realisierung von Bauwünschen von Grundstückseigentümern<br />

beantragt worden sind und vom FD 61 durchgeführt werden, sollen die anfallenden nicht hoheitlichen Planungskosten<br />

(Personalkosten, Material etc. ) teilweise von den Antragstellern übernommen werden. Dieses ist nach neuer Rechtspre<br />

chung möglich. Mit den Antragstellern werden Kostenübernahmevereinbarungen getroffen.<br />

zu 3: Die Bearbeitungszeit von Bauleitplanverfahren nach dem BauGB ist in den vergangenen Jahren bereits deutlich reduziert<br />

worden. Im Sinne eines Projektmanagements sollen für alle Bauleitplanverfahren und Planungsprozesse Zeitpläne erarbeitet<br />

und fortlaufend in Abstimmung mit dem Rat überprüft werden.<br />

zu 4: Ziel ist die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit durch einen optimierten Internetauftritt des FD Stadtplanung und Umwelt<br />

. So werden z.B. alle rechtskräftigen Bebauungspläne und die textlichen Festsetzungen ins Internet als pdf-Dateien<br />

eingestellt . Als Folge können im FD 61 notwendige Bauberatungen bzw. Erläuterungen zu rechtskräftigen Bebauungs<br />

plänen in Umfang und Anzahl reduziert werden. Weiterhin erfolgen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verstärkt<br />

Beteiligungen von Behörden u. Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Bauleitplanverfahren auch über das Internet.<br />

Hierdurch können Materialkosten (Kopien, Pläne etc.) eingespart werden.<br />

zu 5: Nach dem BauGB besteht eine Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes von 2 Monaten. Schon heute wird das Zeugnis<br />

zur Nichtausübung des Vorkaufsrechtes bei Kaufverträgen durchschnittlich in 2 – 3 Wochen erteilt. Zukünftig soll die<br />

Bearbeitungszeit generell auf zwei Wochen verkürzt werden.

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