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Großraubtiere in Europa - Studienfakultät für Forstwissenschaft und ...

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Werkzeuge des Wildtiermanagements – Action- <strong>und</strong> Managementpläne<br />

Bildumwandler<br />

- Sprengstoffe<br />

- Netze, die gr<strong>und</strong>sätzlich oder nach ihren Anwendungsbed<strong>in</strong>gungen nicht selektiv s<strong>in</strong>d<br />

- Fallen, die gr<strong>und</strong>sätzlich oder nach ihren Anwendungsbed<strong>in</strong>gungen nicht selektiv s<strong>in</strong>d<br />

- Armbrüste<br />

- Gift <strong>und</strong> vergiftete oder betäubende Köder<br />

- Begasen oder Ausräuchern<br />

- Halbautomatische oder automatische Waffen, deren Magaz<strong>in</strong> mehr als zwei Patronen<br />

aufnehmen kann<br />

FISCHE<br />

- Gift<br />

- Sprengstoffe<br />

Transportmittel<br />

- Flugzeuge<br />

- Fahrende Kraftfahrzeuge<br />

Die Berner Konvention<br />

Was ist die Berner Konvention?<br />

Das "Übere<strong>in</strong>kommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen <strong>und</strong><br />

Tiere <strong>und</strong> ihrer natürlichen Lebensräume" (Berner Konvention) entstand bereits 1979. Se<strong>in</strong>e<br />

Ziele s<strong>in</strong>d laut dem österreichischen Umweltb<strong>und</strong>esamt (UBA.AT 2005) „die Schaffung e<strong>in</strong>es<br />

M<strong>in</strong>destschutzes <strong>für</strong> die meisten wildlebenden Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten <strong>und</strong> ihrer natürlichen<br />

Lebensräume, sowie der Vollschutz <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e gewisse Anzahl besonders bedrohter Tier- <strong>und</strong><br />

Pflanzenarten, vor allem der ziehenden Tierarten.“<br />

Die Konvention ruft alle beteiligten Staaten zur Kooperation auf, jedoch nur auf e<strong>in</strong>er<br />

freiwilligen Basis. E<strong>in</strong>e nationale Politik zum Schutz bedrohter Arten soll entstehen, <strong>und</strong> die<br />

Arterhaltung soll bei politischen Entscheidungen <strong>in</strong> der Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungspolitik<br />

berücksichtigt werden. Gebiete, die als Überw<strong>in</strong>terungs-, Sammel-, Futter- oder Brutplatz <strong>für</strong><br />

wandernde Arten dienen, sollen ganz besondere Aufmerksamkeit bekommen (UBA.AT<br />

2005). Genauso soll auch Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden, die zur Sensibilisierung der<br />

Bevölkerung <strong>für</strong> den Schutz von Pflanzen, Tieren <strong>und</strong> deren Habitat führen soll. Der Anhang<br />

IV der Berner Konvention zählte ebenfalls e<strong>in</strong>e Reihe von Fang- <strong>und</strong> Jagdgeräten auf, die<br />

nicht mehr gegen bedrohte Arten e<strong>in</strong>gesetzt werden durften. Diese s<strong>in</strong>d heute auch im Anhang<br />

VI der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie aufgeführt, womit sie stärkeres gesetzliches Gewicht erhalten haben.<br />

Die Beschlüsse der Konvention s<strong>in</strong>d aber nur Schutzempfehlungen, <strong>und</strong> ihre Umsetzung<br />

ist nur freiwillig. Es gibt viele Ausnahmeregelungen, <strong>und</strong> Staaten die gegen die Konvention<br />

verstoßen, müssen höchstens mit scharfen Worten <strong>und</strong> zeitweiligem Prestigeverlust rechnen.<br />

Die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen der Berner Konvention s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>zwischen weitgehend von<br />

EU-Recht abgelöst worden.<br />

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