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Großraubtiere in Europa - Studienfakultät für Forstwissenschaft und ...

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Anhang C – Exkurse<br />

die Schadensabwicklung werden nicht ersetzt, genauso wenig wie Schäden an Gatterwild<br />

(BRAUNBÄR LIFE 1997).<br />

Frankreich<br />

In Frankreich gibt es kle<strong>in</strong>e Populationen aller drei Großräuber; Wölfe <strong>in</strong> den Alpen,<br />

Luchsen <strong>in</strong> den Alpen, den Vogesen <strong>und</strong> im Jura, <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Bärenpopulation <strong>in</strong> den<br />

Pyrenäen, die aber wahrsche<strong>in</strong>lich bereits ausgestorben ist.<br />

Bei Luchsschäden bezahlte 1996 der Französische Fond <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Umwelt, e<strong>in</strong>e<br />

NGO die vom französischen Staat subventioniert wird. Die Gutachter s<strong>in</strong>d gut tra<strong>in</strong>ierte<br />

Experten, <strong>und</strong> die Besitzer werden mit dem Marktpreis entschädigt. Es wird auch e<strong>in</strong><br />

Aufschlag <strong>für</strong> die zusätzlich entstandenen Kosten <strong>und</strong> Mühen gezahlt (maximal 285,- US$ <strong>in</strong><br />

1996), aber auf das Geld wartet der Geschädigte zwischen 1 <strong>und</strong> 12 Monaten.<br />

Wolfsschäden werden ebenfalls vom Französischen Fond <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Umwelt<br />

bezahlt, <strong>und</strong> von Experten geprüft. Der Marktpreis wird erstattet, aber nur zu 75%, wenn es<br />

unklar ist, ob Wölfe oder H<strong>und</strong>e <strong>für</strong> den Riss verantwortlich waren. Vermisste Tiere werden<br />

nicht erstattet.<br />

Auch bei Bären werden ke<strong>in</strong>e verlorenen Tiere entschädigt, aber der Bauer erhält bis<br />

zum doppelten Wert des Fleischpreises direkt vom Staat. Wildhüter des Nationalparks<br />

Pyrenäen waren damals <strong>für</strong> die Überprüfung der Risse verantwortlich.<br />

Italien<br />

Hier waren 1996 die e<strong>in</strong>zelnen Länder <strong>für</strong> die Entschädigungszahlungen<br />

verantwortlich, <strong>und</strong> so variierten die Systeme entsprechend. Um den großen Problem<br />

verwilderter H<strong>und</strong>e Herr zu werden, wurden Schäden durch H<strong>und</strong> <strong>und</strong> Wolf seit 1995<br />

gleichermaßen entschädigt (KACZENSKY 1996). Wenn der Riss durch e<strong>in</strong>en Wolf oder Bär<br />

bestätigt wurde, erhielten Bauern den Marktpreis, aber dies dauerte manchmal sehr lange.<br />

Wenn der Entschädigungsfond aufgebraucht war, wurden die Zahlungen auf dem nächsten<br />

Abrechnungsjahr verschoben, <strong>und</strong> so konnte es mehrere Jahre dauern, bis e<strong>in</strong> Geschädigter<br />

se<strong>in</strong> Geld bekam.<br />

Rumänien<br />

In Rumänien zahlt die Forstverwaltung <strong>für</strong> die Schäden durch alle drei Räuber. Um<br />

e<strong>in</strong>e Entschädigung zu bekommen musste der Kadaver <strong>in</strong> die Stadt gebracht werden, wo er<br />

von e<strong>in</strong>em Wildtiermanager untersucht wurde. Dieser besaß e<strong>in</strong> Diplom <strong>in</strong> Biologie, doch<br />

ke<strong>in</strong>e weitere spezielle Ausbildung. Wenn der Riss bestätigt war, erhielt der Geschädigte e<strong>in</strong>e<br />

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