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Klassifikation von Mustern

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314 KAPITEL 4. NUMERISCHE KLASSIFIKATION (VK.2.3.3, 07.09.2005)<br />

und pκp(c|Ωκ) ≥ α(c) .<br />

Dieses entspricht dem ersten Teil <strong>von</strong> (4.1.25). Damit ist gezeigt, dass bei einer Entscheidung<br />

gemäß (4.1.25) die Wahrscheinlichkeit pc einer korrekten Entscheidung maximiert wird. Dieses<br />

Ergebnis wird zusammengefasst in<br />

Satz 4.2 Für die spezielle Kostenfunktion (4.1.19) ergibt die Minimierung des Risikos die<br />

Entscheidungsregel (4.1.25). Der damit arbeitende Klassifikator ist identisch mit dem Klassifikator,<br />

der bei fester Rückweisungswahrscheinlichkeit die Fehlerwahrscheinlichkeit minimiert.<br />

Zur Festlegung der Kosten (4.1.19) braucht man also statt der k(k + 1) Zahlen rλκ in (4.1.4)<br />

nur die eine Zahl β in (4.1.27) bzw. pz in (4.1.26) zu wählen. Im Unterschied zu den „Kosten“<br />

rλκ sind Rückweisungs- und Fehlerwahrscheinlichkeit unmittelbar anschauliche Größen.<br />

Die (0, 1)–Kostenfunktion<br />

In manchen Fällen ist eine Rückweisungsmöglichkeit unerwünscht. Wenn stets eine Entscheidung<br />

für genau eine der k Klassen Ωκ getroffen werden soll, ist lediglich Ω0 auszuschließen.<br />

In (4.1.6) ist dieses bereits mit aufgeführt, in (4.1.12) – (4.1.16) darf λ nur die Werte <strong>von</strong> 1<br />

bis k durchlaufen; dann gilt die optimale Entscheidungsregel (4.1.16) auch bei Ausschluss der<br />

Rückweisung, also bei erzwungener Entscheidung. Eine in diesem Fall häufig angewendete<br />

Wahl der Kosten ist die sogenannte (0,1)–Kostenfunktion<br />

rκκ = 0 ,<br />

rλκ = 1 , λ = κ , κ, λ = 1, . . . , k . (4.1.30)<br />

Das Risiko in (4.1.12) und (4.1.20) reduziert sich auf<br />

V (δ) = pf . (4.1.31)<br />

Die Minimierung des Risikos entspricht hier also der Minimierung der Fehlerwahrscheinlichkeit.<br />

Für die Prüfgrößen uλ(c) in (4.1.13) erhält man<br />

uλ(c) =<br />

k<br />

pκp(c|Ωκ) , λ = 1, . . . , k . (4.1.32)<br />

k=1<br />

κ=λ<br />

Die Entscheidungsregel (4.1.16) ist bei dieser speziellen Kostenfunktion äquivalent der Regel<br />

δ ∗ (Ωκ |c) =<br />

1 : pκp(c|Ωκ) = max<br />

λ pλp(c|Ωλ) ,<br />

0 : λ = κ , λ = 1, . . . , k .<br />

(4.1.33)<br />

Ein Klassifikator, der die Entscheidungsregel (4.1.33) anwendet, wird auch als BAYES-<br />

Klassifikator bezeichnet. Die <strong>von</strong> ihm erreichte Fehlerwahrscheinlichkeit wurde in Abschnitt<br />

3.9 mit pB bezeichnet und ist unten in (4.1.38) angegeben. Es gibt keinen Klassifikator,<br />

der unter den oben genannten Voraussetzungen eine geringere Fehlerwahrscheinlichkeit als pB

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