Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 101 – Drucksache 16/160<br />
● Es ist nicht festgelegt, wie mögliche Sanktionszahlungen<br />
an die Europäische Union bei gemeinsamer<br />
Verantwortung auf Bund und Länder konkret aufzuteilen<br />
wären. Da solche finanziellen EU-Sanktionen<br />
im Außenverhältnis ausschließlich den Bund treffen,<br />
hätte nach geltender Rechtslage der Bund auch für<br />
von den Ländern verursachte EU-Sanktionen einzustehen.<br />
● Offen ist schließlich, wie der auf die Länder entfallende<br />
Rahmen für das maximal zulässige Defizit auf<br />
die einzelnen Länder zu verteilen ist und – daran<br />
anknüpfend – wie mögliche Sanktionszahlungen auf<br />
die einzelnen Länder aufzuteilen wären.<br />
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die gemeinschaftsrechtlichen<br />
Stabilitätskriterien umfassend durch innerstaatliche<br />
Verfahren umzusetzen (vgl. Nr. 2.8.1). Noch offene<br />
Regelungslücken sollten daher schnellstmöglich<br />
geschlossen werden. Ungeachtet der vorgesehenen Lockerungen<br />
<strong>des</strong> Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes<br />
hält es der Bun<strong>des</strong>rechnungshof vor dem Hintergrund<br />
<strong>des</strong> Fortbestehens <strong>des</strong> Defizitverfahrens gegen<br />
Deutschland für dringend erforderlich, innerstaatliche<br />
Sanktionen für die Nichteinhaltung von Empfehlungen<br />
<strong>des</strong> Finanzplanungsrates einzuführen, mögliche Verschuldungsquoten<br />
der einzelnen Länder verbindlich zu klären<br />
und die Aufteilung evtl. Sanktionen der Europäischen<br />
Union auf Bund und Länder zu regeln. Darüber hinaus<br />
sollte versucht werden, die Aufteilung <strong>des</strong> maximal zulässigen<br />
Staatsdefizits auf Bund und Länder so anzupassen,<br />
dass der starken Belastung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bei<br />
schwacher wirtschaftlicher Entwicklung Rechnung getragen<br />
wird.<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />
<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages hat in den letzten<br />
Jahren wiederholt eine konsequentere Umsetzung der<br />
europäischen Stabilitätsregelungen auf nationaler Ebene<br />
gefordert. Auch im Rahmen seiner Beschlussfassung zu<br />
den <strong>Bemerkungen</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes 2004 hat<br />
3 Föderale Aufgaben- und Finanzverteilung neu gestalten<br />
3.0<br />
Die starke Verflechtung der Aufgaben- und Finanzverteilung<br />
zwischen Bund und Ländern hat mit ihren komplexen<br />
Verfahren, ihren widerstreitenden Interessen bei<br />
gleichzeitiger gegenseitiger Abhängigkeit und ihren im<br />
Ergebnis nicht klar zurechenbaren Verantwortlichkeiten<br />
zu unwirtschaftlichem staatlichen Handeln geführt. Auch<br />
aufgrund der anhaltend besorgniserregenden finanzwirt-<br />
es der Rechnungsprüfungsausschuss für dringend erforderlich<br />
gehalten, dass Bund und Länder sich zeitnah über<br />
konkrete Schritte zur Einhaltung der Vorgaben <strong>des</strong> Europäischen<br />
Stabilitäts- und Wachstumspaktes verständigen.<br />
Angesichts dieses klaren parlamentarischen Votums<br />
sollte das Bun<strong>des</strong>ministerium einen erneuten Vorstoß zur<br />
Beseitigung der bestehenden Regelungslücken unternehmen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat darauf hingewiesen, dass<br />
im Rahmen der Beratungen der Bun<strong>des</strong>staatskommission<br />
weitgehen<strong>des</strong> Einvernehmen über eine Neuregelung<br />
zur Aufteilung eventueller EU-Sanktionen aufgrund<br />
übermäßiger Haushaltsdefizite bestanden hat.<br />
Danach sollen die Sanktionen zwischen Bund und Ländern<br />
im Verhältnis 65 % zu 35 % aufgeteilt werden.<br />
Zwischen den Ländern soll die Verteilung zu 65 % verursacherbezogen<br />
(Höhe der Neuverschuldung) sowie zu<br />
35 % solidarisch (Höhe der Einwohnerzahl) erfolgen.<br />
Aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums ist es wahrscheinlich,<br />
dass die Arbeiten zur Modernisierung der bun<strong>des</strong>staatlichen<br />
Ordnung fortgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund<br />
hält das Bun<strong>des</strong>ministerium parallele Gespräche<br />
mit den Ländern über diesen Themenkomplex derzeit<br />
nicht für sinnvoll.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stimmt mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
überein, dass bei einer Wiederaufnahme der Beratungen<br />
der Bun<strong>des</strong>staatskommission angesichts der bereits<br />
geleisteten Vorarbeiten die Fragen zur Ausgestaltung<br />
eines Nationalen Stabilitätspaktes dort weiter behandelt<br />
und geklärt werden sollten. Mit Blick auf den dringenden<br />
Handlungsbedarf in vielen Bereichen <strong>des</strong> föderalen Zusammenwirkens<br />
(vgl. dazu auch Bemerkung Nr. 3) erwartet<br />
der Bun<strong>des</strong>rechnungshof, dass die Arbeiten zur<br />
Modernisierung der bun<strong>des</strong>staatlichen Ordnung fortgesetzt<br />
werden und – nicht nur hinsichtlich der Wahrung einer<br />
gemeinsamen Haushaltsdisziplin – bald konkrete Vorschläge<br />
zur Verbesserung <strong>des</strong> Zusammenarbeit von Bund<br />
und Ländern vorgelegt werden.<br />
schaftlichen Entwicklung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder<br />
besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf. Die Neugestaltung<br />
der föderalen Aufgaben- und Finanzverteilung<br />
bleibt auch nach dem Scheitern der Verhandlungen<br />
in der Bun<strong>des</strong>staatskommission ein vorrangiges Ziel. Bei<br />
den künftigen Bemühungen um eine Reform der föderativen<br />
Grundbestimmungen wird es insbesondere darauf<br />
ankommen, stärker als bisher Aufgabe, Kompetenz und<br />
finanzielle Verantwortung zusammenzuführen.