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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 101 – Drucksache 16/160<br />

● Es ist nicht festgelegt, wie mögliche Sanktionszahlungen<br />

an die Europäische Union bei gemeinsamer<br />

Verantwortung auf Bund und Länder konkret aufzuteilen<br />

wären. Da solche finanziellen EU-Sanktionen<br />

im Außenverhältnis ausschließlich den Bund treffen,<br />

hätte nach geltender Rechtslage der Bund auch für<br />

von den Ländern verursachte EU-Sanktionen einzustehen.<br />

● Offen ist schließlich, wie der auf die Länder entfallende<br />

Rahmen für das maximal zulässige Defizit auf<br />

die einzelnen Länder zu verteilen ist und – daran<br />

anknüpfend – wie mögliche Sanktionszahlungen auf<br />

die einzelnen Länder aufzuteilen wären.<br />

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die gemeinschaftsrechtlichen<br />

Stabilitätskriterien umfassend durch innerstaatliche<br />

Verfahren umzusetzen (vgl. Nr. 2.8.1). Noch offene<br />

Regelungslücken sollten daher schnellstmöglich<br />

geschlossen werden. Ungeachtet der vorgesehenen Lockerungen<br />

<strong>des</strong> Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes<br />

hält es der Bun<strong>des</strong>rechnungshof vor dem Hintergrund<br />

<strong>des</strong> Fortbestehens <strong>des</strong> Defizitverfahrens gegen<br />

Deutschland für dringend erforderlich, innerstaatliche<br />

Sanktionen für die Nichteinhaltung von Empfehlungen<br />

<strong>des</strong> Finanzplanungsrates einzuführen, mögliche Verschuldungsquoten<br />

der einzelnen Länder verbindlich zu klären<br />

und die Aufteilung evtl. Sanktionen der Europäischen<br />

Union auf Bund und Länder zu regeln. Darüber hinaus<br />

sollte versucht werden, die Aufteilung <strong>des</strong> maximal zulässigen<br />

Staatsdefizits auf Bund und Länder so anzupassen,<br />

dass der starken Belastung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bei<br />

schwacher wirtschaftlicher Entwicklung Rechnung getragen<br />

wird.<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />

<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages hat in den letzten<br />

Jahren wiederholt eine konsequentere Umsetzung der<br />

europäischen Stabilitätsregelungen auf nationaler Ebene<br />

gefordert. Auch im Rahmen seiner Beschlussfassung zu<br />

den <strong>Bemerkungen</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes 2004 hat<br />

3 Föderale Aufgaben- und Finanzverteilung neu gestalten<br />

3.0<br />

Die starke Verflechtung der Aufgaben- und Finanzverteilung<br />

zwischen Bund und Ländern hat mit ihren komplexen<br />

Verfahren, ihren widerstreitenden Interessen bei<br />

gleichzeitiger gegenseitiger Abhängigkeit und ihren im<br />

Ergebnis nicht klar zurechenbaren Verantwortlichkeiten<br />

zu unwirtschaftlichem staatlichen Handeln geführt. Auch<br />

aufgrund der anhaltend besorgniserregenden finanzwirt-<br />

es der Rechnungsprüfungsausschuss für dringend erforderlich<br />

gehalten, dass Bund und Länder sich zeitnah über<br />

konkrete Schritte zur Einhaltung der Vorgaben <strong>des</strong> Europäischen<br />

Stabilitäts- und Wachstumspaktes verständigen.<br />

Angesichts dieses klaren parlamentarischen Votums<br />

sollte das Bun<strong>des</strong>ministerium einen erneuten Vorstoß zur<br />

Beseitigung der bestehenden Regelungslücken unternehmen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat darauf hingewiesen, dass<br />

im Rahmen der Beratungen der Bun<strong>des</strong>staatskommission<br />

weitgehen<strong>des</strong> Einvernehmen über eine Neuregelung<br />

zur Aufteilung eventueller EU-Sanktionen aufgrund<br />

übermäßiger Haushaltsdefizite bestanden hat.<br />

Danach sollen die Sanktionen zwischen Bund und Ländern<br />

im Verhältnis 65 % zu 35 % aufgeteilt werden.<br />

Zwischen den Ländern soll die Verteilung zu 65 % verursacherbezogen<br />

(Höhe der Neuverschuldung) sowie zu<br />

35 % solidarisch (Höhe der Einwohnerzahl) erfolgen.<br />

Aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums ist es wahrscheinlich,<br />

dass die Arbeiten zur Modernisierung der bun<strong>des</strong>staatlichen<br />

Ordnung fortgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund<br />

hält das Bun<strong>des</strong>ministerium parallele Gespräche<br />

mit den Ländern über diesen Themenkomplex derzeit<br />

nicht für sinnvoll.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stimmt mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

überein, dass bei einer Wiederaufnahme der Beratungen<br />

der Bun<strong>des</strong>staatskommission angesichts der bereits<br />

geleisteten Vorarbeiten die Fragen zur Ausgestaltung<br />

eines Nationalen Stabilitätspaktes dort weiter behandelt<br />

und geklärt werden sollten. Mit Blick auf den dringenden<br />

Handlungsbedarf in vielen Bereichen <strong>des</strong> föderalen Zusammenwirkens<br />

(vgl. dazu auch Bemerkung Nr. 3) erwartet<br />

der Bun<strong>des</strong>rechnungshof, dass die Arbeiten zur<br />

Modernisierung der bun<strong>des</strong>staatlichen Ordnung fortgesetzt<br />

werden und – nicht nur hinsichtlich der Wahrung einer<br />

gemeinsamen Haushaltsdisziplin – bald konkrete Vorschläge<br />

zur Verbesserung <strong>des</strong> Zusammenarbeit von Bund<br />

und Ländern vorgelegt werden.<br />

schaftlichen Entwicklung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder<br />

besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf. Die Neugestaltung<br />

der föderalen Aufgaben- und Finanzverteilung<br />

bleibt auch nach dem Scheitern der Verhandlungen<br />

in der Bun<strong>des</strong>staatskommission ein vorrangiges Ziel. Bei<br />

den künftigen Bemühungen um eine Reform der föderativen<br />

Grundbestimmungen wird es insbesondere darauf<br />

ankommen, stärker als bisher Aufgabe, Kompetenz und<br />

finanzielle Verantwortung zusammenzuführen.

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