Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 196 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
58 Weitergabe nachträglicher Preisnachlässe<br />
an den Bund erreicht<br />
(Kapitel 1222)<br />
58.0<br />
Nachträgliche Preisnachlässe beim Schienenwegebau<br />
sind zu Unrecht nicht an den Bund weitergereicht worden.<br />
Auf Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hat das Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt<br />
ungerechtfertigt beanspruchte Bun<strong>des</strong>mittel<br />
zurückgefordert und von zwei Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
1,1 Mio. Euro erhalten.<br />
58.1<br />
Der Bund finanziert den Ausbau seiner Schienenwege<br />
durch Zuwendungen an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
(Unternehmen). Die Unternehmen beantragen<br />
die Zuwendungsmittel beim Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt (Bun<strong>des</strong>amt),<br />
das die Anträge prüft und die Mittel freigibt.<br />
Nach der Verwendung prüft das Bun<strong>des</strong>amt, ob die Unternehmen<br />
die Bun<strong>des</strong>mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich<br />
und sparsam eingesetzt haben. Es hat darauf zu<br />
achten, dass die Unternehmen die Zuwendungsbestimmungen<br />
eingehalten und keine ungerechtfertigten Vermögensvorteile<br />
erlangt haben. Erzielen die Unternehmen<br />
z. B. beim Einkauf größerer Materialmengen nachträgliche<br />
Preisnachlässe, müssen sie diese an den Bund weiterreichen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />
Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Stuttgart fest, dass ein Unternehmen<br />
beim Materialeinkauf nachträgliche Preisnachlässe<br />
vereinbart hatte. Dem Bun<strong>des</strong>amt war dies nicht<br />
bekannt. Es konnte auch nicht bestätigen, dass die Unternehmen<br />
zuvor nachträgliche Preisnachlässe gemeldet<br />
hatten.<br />
58.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass dem<br />
Bund Vermögensnachteile entstehen können, wenn die<br />
Unternehmen nachträgliche Preisnachlässe einbehalten.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dem Bun<strong>des</strong>amt empfohlen,<br />
Preisnachlässe festzustellen und diese bei den Abrechnungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
58.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>amt ist den Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
gefolgt und hat umfassende eigene Prüfungen<br />
durchgeführt. Es hat dabei festgestellt, dass zwei Unternehmen<br />
über mehrere Jahre hinweg nachträgliche Preisnachlässe<br />
nicht von den Bun<strong>des</strong>mitteln abgesetzt hatten.<br />
Das Bun<strong>des</strong>amt hat die zu Unrecht beanspruchten Bun<strong>des</strong>mittel<br />
zurückgefordert und von den Unternehmen<br />
1,1 Mio. Euro erhalten.<br />
59 Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt fordert unzulässig<br />
verwendete Bun<strong>des</strong>mittel für den<br />
Ausgleich von Eingriffen in die Natur<br />
zurück<br />
59.0<br />
Das Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt wird Zuwendungen für Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen in Höhe von 3,6 Mio.<br />
Euro zurückfordern, die ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
unzulässig verwendet hat. Es will die Mittelverwendung<br />
für solche Maßnahmen künftig stärker prüfen.<br />
Das Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt folgte damit Empfehlungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes.<br />
59.1<br />
Beim Bau der Schienenwege <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> entstehen Eingriffe<br />
in die Natur, die z. B. durch Aufforstungen oder das<br />
Anlegen von Biotopen auszugleichen sind. Diese Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen werden vom Bund und<br />
den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Unternehmen)<br />
finanziert. Der Bund übernimmt dabei u. a. die Kosten für<br />
den Grunderwerb und die erstmalige Herrichtung der Flächen.<br />
Dafür stellt er den Unternehmen Bun<strong>des</strong>mittel zur<br />
Verfügung, die diese wirtschaftlich und sparsam zu verwenden<br />
haben. Maklergebühren und laufende Unterhaltungsaufwendungen<br />
übernimmt der Bund nicht. Diese<br />
Kosten müssen die Unternehmen tragen. Sie haben zudem<br />
sicherzustellen, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
dauerhaft Bestand haben. Das Eisenbahn-<br />
Bun<strong>des</strong>amt (Bun<strong>des</strong>amt) prüft stichprobenweise, ob die<br />
Unternehmen diesen Verpflichtungen nachkommen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />
Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Stuttgart die Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen.<br />
59.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass ein Unternehmen<br />
Grundstücke mit Bun<strong>des</strong>mitteln zu überhöhten<br />
Preisen erworben hatte. Zudem hatte es unzulässig Bun<strong>des</strong>mittel<br />
für Maklergebühren sowie laufende Unterhaltungsaufwendungen<br />
verwendet. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
hat insgesamt beanstandet, dass die bisherigen<br />
Stichprobenprüfungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes nicht ausreichten,<br />
um die Verwendung der Bun<strong>des</strong>mittel hinreichend zu<br />
überprüfen. Sie erstreckten sich insbesondere zu wenig<br />
auf den Aspekt, ob die Unternehmen ihrer Pflicht zur<br />
dauerhaften Unterhaltung der Ausgleichsmaßnahmen<br />
nachkamen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dem Bun<strong>des</strong>amt empfohlen,<br />
den Bereich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umfassender<br />
zu prüfen und unzulässig verwendete Bun<strong>des</strong>mittel<br />
zurückzufordern.