Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Drucksache 16/160 – 60 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
zu richten. Hierzu hatte es die Ressorts im Haushaltsaufstellungsrundschreiben<br />
<strong>2005</strong> aufgefordert, den Abgeordneten<br />
<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages im parlamentarischen<br />
Verfahren Gelegenheit zu geben, die Ausgabenentwicklung<br />
im Zusammenhang mit den jeweiligen Neubewilligungen<br />
zu bewerten. Dazu sollen rechtzeitig zu den Berichterstattergesprächen<br />
Übersichten zu den wesentlichen<br />
Ausgaberesten aus flexibilisierten Ausgaben als Beratungsunterlage<br />
zur Verfügung gestellt werden, aus denen<br />
die Entwicklung der übertragbaren und gebildeten Ausgabereste,<br />
die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen<br />
und die zusätzlich im letzten Haushaltsjahr neu entstandenen<br />
Ausgabereste ersichtlich waren.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes ist diese Maßnahme<br />
geeignet, zu einer bedarfsgerechten Veranschlagung<br />
der flexibilisierten Ausgaben beizutragen, da die<br />
Abgeordneten titelgenau über die insgesamt zur Verfügung<br />
stehenden Mittel (einschl. Ausgabereste) informiert<br />
werden. Weil der Hinweis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums im<br />
Haushaltsaufstellungsschreiben sich allerdings lediglich<br />
auf die Ausgabereste aus flexibilisierten Ausgaben bezog,<br />
waren die sehr viel höheren übrigen Ausgabereste nicht<br />
betroffen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
<strong>des</strong>halb entsprechende Übersichten bei der Haushaltsaufstellung<br />
auch im nicht flexibilisierten Bereich<br />
vorlegen zu lassen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dem mit dem Haushaltsaufstellungsrundschreiben<br />
2006 vom 22. Dezember 2004<br />
entsprochen und die Ressorts aufgefordert, entsprechende<br />
Übersichten nunmehr auch für die Ausgabereste aus nicht<br />
flexibilisierten Ausgaben vorzulegen.<br />
1.8.2<br />
Die in das Folgejahr übertragbaren Mittel aus flexibilisierten<br />
Ausgaben lagen mit 1,4 Mrd. Euro im Jahre 2004<br />
um rund 200 Mio. Euro höher als im Vorjahr. Damit sind<br />
diese Ausgabereste zum ersten Mal seit einigen Jahren<br />
wieder stärker angestiegen. Die im Haushaltsplan 2004<br />
vorgesehenen Ausgabemittel zur Deckung für die Inanspruchnahme<br />
von Ausgaberesten bei den flexibilisierten<br />
Verwaltungskapiteln (Kapitel 6002 Titel 971 02) in Höhe<br />
von 250 Mio. Euro wurden im Haushaltsjahr 2004 – wie<br />
in den Vorjahren – allerdings nicht benötigt.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat darauf hingewiesen, dass zur<br />
Bildung von Ausgaberesten ein sachliches Bedürfnis vorliegen<br />
muss. Dies werde im Rahmen der Verhandlungen<br />
zur Haushaltsaufstellung <strong>des</strong> nachfolgenden Jahres im<br />
Zusammenhang mit den Haushaltsanmeldungen kritisch<br />
überprüft und mit den geplanten Neuetatisierungen abgeglichen.<br />
Die Bedarfsprüfung für die übertragbaren Mittel<br />
aus flexibilisierten Ausgaben <strong>des</strong> Jahres 2004 sei derzeit<br />
noch nicht abgeschlossen. Nach jetzigem Kenntnisstand<br />
könne jedoch davon ausgegangen werden, dass Beträge<br />
in einem dreistelligen Millionenbereich durch die Ressorts<br />
in Abgang gestellt würden.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird beobachten, ob die ursprüngliche<br />
Tendenz stark ansteigender Ausgabereste bei<br />
flexibilisierten Titeln dauerhaft gebremst wurde.<br />
1.9 Verpflichtungsermächtigungen<br />
1.9.1 Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen<br />
1.9.1.1<br />
Der Haushaltsplan 2004 sah für den Bund Ermächtigungen<br />
zum Eingehen von Verpflichtungen in Höhe von insgesamt<br />
43,5 Mrd. Euro vor (vgl. Tabelle 4). Die veranschlagten<br />
Verpflichtungsermächtigungen, die in künftigen Haushaltsjahren<br />
zur Leistung von Ausgaben führen können,<br />
lagen damit um 13,4 Mrd. Euro unter denen <strong>des</strong> Vorjahres<br />
(56,9 Mrd. Euro). Ausweislich der Jahresrechnung wurden<br />
im Haushaltsjahr 2004 Verpflichtungen in Höhe von<br />
20,7 Mrd. Euro eingegangen. Das sind 12,2 Mrd. Euro<br />
weniger als im Vorjahr (32,9 Mrd. Euro). Die Ermächtigungen<br />
wurden demnach nur zu rund 48 % (Vorjahr: rund<br />
58 %) in Anspruch genommen (vgl. Abbildung 8).<br />
Jahr<br />
Verpflichtungsermächtigungen und deren<br />
Inanspruchnahme<br />
Verpflichtungsermächtigungen<br />
lt.<br />
Haushaltsplan<br />
Tabelle 4<br />
eingegangene<br />
Verpflichtungen<br />
(einschl. üpl./apl.<br />
Verpflichtungen)<br />
Mrd. Euro Mrd. Euro %<br />
1988 27,4 19,1 69,8<br />
1989 32,5 25,9 79,7<br />
1990 44,6 27,0 60,7<br />
1991 35,4 25,7 72,7<br />
1992 41,1 22,0 53,6<br />
1993 34,8 25,1 72,1<br />
1994 33,0 19,6 59,4<br />
1995 63,0 24,7 39,3<br />
1996 53,4 27,8 52,1<br />
1997 45,1 23,2 51,4<br />
1998 57,8 35,5 61,5<br />
1999 38,9 14,9 38,3<br />
2000 30,9 18,8 60,8<br />
2001 39,8 19,2 48,3<br />
2002 48,0 31,1 64,8<br />
2003 56,9 32,9 57,8<br />
2004 43,5 20,7 47,6<br />
<strong>2005</strong> 50,1<br />
2006<br />
(Haushaltsentwurf)<br />
51,6